Discussion:
Mal wieder: PPL A verlängern/UL-Stunden anerkennen
(zu alt für eine Antwort)
Lorenz Grassl
vor 21 Jahren
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Hallo Forum,

ich steht vor der großen Frage: PPL A verlängern oder nicht und würde
gerne ein paar Ansichten sammeln.

Fakten:
PPL A und UL-Lizenz vorhanden

- letzter PPL A-Flug März 2003, Ablaufdatum 07.11.2004
Folglich ist die benötigte Flugstundenzahl zur Verlängerung 12h.
- letzter viersitziger Flug: länger als ein Jahr her...

- Mitglied einer Haltergemeinschaft eines Dreiachsgesteuerten UL
=einigermassen günstig Fliegen
- geflogene UL-Stunden der letzten Wochen: mehr als 12h

- "E"-Stunden können zu Vereinspreisen gechartert werden

Meine Fragen:
a) würdet ihr den PPL A halten?
Sozusagen "einfach so, weil´s nie schlecht ist" und "weil man ihn ja
mal gemacht hat..."? Wer weiß, wie die Bedingungen für ne
Reaktivierung mal werden?

b) können nach aktuellem Stand der Dinge Dreiachs-UL-Stunden
mitberechnet werden oder nicht? Falls ja, in welchem Umfang?


Ich danke euch für die Gedanken zum Thema!

Lenz Graßl
Andreas Medlhammer
vor 21 Jahren
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Hallo Lenz,
Post by Lorenz Grassl
- letzter PPL A-Flug März 2003, Ablaufdatum 07.11.2004
Folglich ist die benötigte Flugstundenzahl zur Verlängerung 12h.
exakt
Post by Lorenz Grassl
- Mitglied einer Haltergemeinschaft eines Dreiachsgesteuerten UL
=einigermassen günstig Fliegen
- geflogene UL-Stunden der letzten Wochen: mehr als 12h
- "E"-Stunden können zu Vereinspreisen gechartert werden
a) würdet ihr den PPL A halten?
Sozusagen "einfach so, weil´s nie schlecht ist" und "weil man ihn ja
mal gemacht hat..."? Wer weiß, wie die Bedingungen für ne
Reaktivierung mal werden?
die Bedinungen für die Reaktivierung sind schon bekannt. Vereinskollegen,
die das durchgemacht haben, sagten, das würden Sie sich nicht mehr antun,
sondern immer schon current bleiben.
Post by Lorenz Grassl
b) können nach aktuellem Stand der Dinge Dreiachs-UL-Stunden
mitberechnet werden oder nicht? Falls ja, in welchem Umfang?
nein, für PPL(A) können nur Motorsegler aber keine UL-Stunden angerechnet
werden. Eine Möglichkeit gäbs dennoch. Falls Du primär UL fliegst und den
PPL(A) behalten willst, weil Du ihn schliesslich auch mal gemacht hast, aber
momentan nicht nutzt, könntest Du Dir überlegen mit Deinem zuständigen
Luftamt den ICAO-PPL auf einen nationalen PPL zurückzustufen. Dann darfst Du
damit zwar nicht mehr ins Ausland, diese Lizenz kann jedoch dann auch mit UL
Stunden verlängert werden. Besser gesagt muss man dann nicht mehr
verlängern, sondern 12 Stunden innerhalb der letzten 24 (Unterschied zum
ICAO- und JAR-PPL!) nachweisen.

Grüsse
Andreas
Andreas Medlhammer
vor 21 Jahren
Permalink
Hallo Lenz,
Post by Lorenz Grassl
- letzter PPL A-Flug März 2003, Ablaufdatum 07.11.2004
Folglich ist die benötigte Flugstundenzahl zur Verlängerung 12h.
exakt
Post by Lorenz Grassl
- Mitglied einer Haltergemeinschaft eines Dreiachsgesteuerten UL
=einigermassen günstig Fliegen
- geflogene UL-Stunden der letzten Wochen: mehr als 12h
- "E"-Stunden können zu Vereinspreisen gechartert werden
a) würdet ihr den PPL A halten?
Sozusagen "einfach so, weil´s nie schlecht ist" und "weil man ihn ja
mal gemacht hat..."? Wer weiß, wie die Bedingungen für ne
Reaktivierung mal werden?
die Bedinungen für die Reaktivierung sind schon bekannt. Vereinskollegen,
die das durchgemacht haben, sagten, das würden Sie sich nicht mehr antun,
sondern immer schon current bleiben.
Post by Lorenz Grassl
b) können nach aktuellem Stand der Dinge Dreiachs-UL-Stunden
mitberechnet werden oder nicht? Falls ja, in welchem Umfang?
nein, für PPL(A) können nur Motorsegler aber keine UL-Stunden angerechnet
werden. Eine Möglichkeit gäbs dennoch. Falls Du primär UL fliegst und den
PPL(A) behalten willst, weil Du ihn schliesslich auch mal gemacht hast, aber
momentan nicht nutzt, könntest Du Dir überlegen mit Deinem zuständigen
Luftamt den ICAO-PPL auf einen nationalen PPL zurückzustufen. Dann darfst Du
damit zwar nicht mehr ins Ausland, diese Lizenz kann jedoch dann auch mit UL
Stunden verlängert werden. Besser gesagt muss man dann nicht mehr
verlängern, sondern 12 Stunden innerhalb der letzten 24 (Unterschied zum
ICAO- und JAR-PPL!) nachweisen.

siehe hierzu auch:
http://www.daec.de/faq/index.php?sid=19297&aktion=artikel&rubrik=002&id=479&lang=de

Grüsse
Andreas
Andreas Medlhammer
vor 21 Jahren
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Hallo Lenz,
Post by Lorenz Grassl
- letzter PPL A-Flug März 2003, Ablaufdatum 07.11.2004
Folglich ist die benötigte Flugstundenzahl zur Verlängerung 12h.
exakt
Post by Lorenz Grassl
- Mitglied einer Haltergemeinschaft eines Dreiachsgesteuerten UL
=einigermassen günstig Fliegen
- geflogene UL-Stunden der letzten Wochen: mehr als 12h
- "E"-Stunden können zu Vereinspreisen gechartert werden
a) würdet ihr den PPL A halten?
Sozusagen "einfach so, weil´s nie schlecht ist" und "weil man ihn ja
mal gemacht hat..."? Wer weiß, wie die Bedingungen für ne
Reaktivierung mal werden?
die Bedinungen für die Reaktivierung sind schon bekannt. Vereinskollegen,
die das durchgemacht haben, sagten, das würden Sie sich nicht mehr antun,
sondern immer schon current bleiben.
Post by Lorenz Grassl
b) können nach aktuellem Stand der Dinge Dreiachs-UL-Stunden
mitberechnet werden oder nicht? Falls ja, in welchem Umfang?
nein, für PPL(A) können nur Motorsegler aber keine UL-Stunden angerechnet
werden. Eine Möglichkeit gäbs dennoch. Falls Du primär UL fliegst und den
PPL(A) behalten willst, weil Du ihn schliesslich auch mal gemacht hast, aber
momentan nicht nutzt, könntest Du Dir überlegen mit Deinem zuständigen
Luftamt den ICAO-PPL auf einen nationalen PPL zurückzustufen. Dann darfst Du
damit zwar nicht mehr ins Ausland, diese Lizenz kann jedoch dann auch mit UL
Stunden verlängert werden. Besser gesagt muss man dann nicht mehr
verlängern, sondern 12 Stunden innerhalb der letzten 24 (Unterschied zum
ICAO- und JAR-PPL!) nachweisen.

siehe hierzu auch:
http://www.daec.de/faq/index.php?sid=19297&aktion=artikel&rubrik=002&id=479&lang=de

Grüsse
Andreas
Ingo Wolf
vor 21 Jahren
Permalink
Post by Lorenz Grassl
Hallo Forum,
ich steht vor der großen Frage: PPL A verlängern oder
nicht und würde
Post by Lorenz Grassl
gerne ein paar Ansichten sammeln.
PPL A und UL-Lizenz vorhanden
- letzter PPL A-Flug März 2003, Ablaufdatum 07.11.2004
Folglich ist die benötigte Flugstundenzahl zur
Verlängerung 12h.

Wobei man so wie ich das gelesen habe da nur 6 PIC
sein muß, man könnte sich danach also mit jemanden
zusammen tun, der das gleiche Problem hat und jeder
fliegt 6 Stunden, das wäre dann nur das halbe Geld.

Und dann noch ein Flug mit dem Fluglehrer.
Andreas Medlhammer
vor 21 Jahren
Permalink
Hallo Ingo,
Post by Ingo Wolf
Post by Lorenz Grassl
benötigte Flugstundenzahl zur Verlängerung 12h.
Wobei man so wie ich das gelesen habe da nur 6 PIC
sein muß,
richtig
Post by Ingo Wolf
man könnte sich danach also mit jemanden
zusammen tun, der das gleiche Problem hat und jeder
fliegt 6 Stunden, das wäre dann nur das halbe Geld.
FALSCH!!! In Flugzeugen, die für eine Mindestbesatzung von einem Piloten
zugelassen sind (alle E-Flugzeuge), kann nur immer _ein_ Pilot Flugzeit
schreiben. Einzige Ausnahme: Flugausbildung und Prüfungsflüge. Da der
Fluglehrer immer PIC ist, kann der Flugschüler "Zeit mit Lehrberechtigtem"
loggen und dies zählt zu den nicht-PIC Stunden.

Literaturempfehlung zum Nachlesen:
http://cm.jahr-tsv.de/fliegermagazin/internet/streitfragen/fragen/flugzeit.php

Grüsse
Andreas
Andreas Medlhammer
vor 21 Jahren
Permalink
Hallo Ingo,
Post by Ingo Wolf
Post by Lorenz Grassl
benötigte Flugstundenzahl zur Verlängerung 12h.
Wobei man so wie ich das gelesen habe da nur 6 PIC
sein muß,
richtig
Post by Ingo Wolf
man könnte sich danach also mit jemanden
zusammen tun, der das gleiche Problem hat und jeder
fliegt 6 Stunden, das wäre dann nur das halbe Geld.
FALSCH!!! In Flugzeugen, die für eine Mindestbesatzung von einem Piloten
zugelassen sind (alle E-Flugzeuge), kann nur immer _ein_ Pilot Flugzeit
schreiben. Einzige Ausnahme: Flugausbildung und Prüfungsflüge. Da der
Fluglehrer immer PIC ist, kann der Flugschüler "Zeit mit Lehrberechtigtem"
loggen und dies zählt zu den nicht-PIC Stunden.

Literaturempfehlung zum Nachlesen:
http://cm.jahr-tsv.de/fliegermagazin/internet/streitfragen/fragen/flugzeit.php

Grüsse
Andreas
Stefan
vor 21 Jahren
Permalink
Post by Andreas Medlhammer
FALSCH!!! In Flugzeugen, die für eine Mindestbesatzung von einem Piloten
zugelassen sind (alle E-Flugzeuge), kann nur immer _ein_ Pilot Flugzeit
schreiben.
Aber... es gibt doch den Coolie-Hat? <:-P

Stefan
Christian Schuett
vor 21 Jahren
Permalink
...
Oder man macht einen Pruefungsflug, dieser ersetzt alle Stunden, ist der
billigste Weg. Kommt fuer den in Frage, der viele UL-Stunden hat, also
Flugerfahrung, Ich mache das so.

Chris
EDNC
E.-R. Bruecklmeier
vor 21 Jahren
Permalink
Post by Christian Schuett
Oder man macht einen Pruefungsflug, dieser ersetzt alle Stunden, ist der
billigste Weg. Kommt fuer den in Frage, der viele UL-Stunden hat, also
Flugerfahrung, Ich mache das so.
Hallo Christian, Lorenz,

mal eine ganz praktische Frage (nur aus reiner Neugierde): Wenn der
PPL-A nur erhalten wird, um ihn zu haben, woher nehmt Ihr dann im
"ernstfall" ein E Flugzeug? Ich kenne keinen Vercharterer, der nicht
einen gewissen Trainingslevel (auf seinen Maschinen) sehen moechte. Die
Frage ist nicht als Anwurf zu verstehen, sondern ganz ernst gemeint.

Safe Landings!

Eric.
--
A: Weil es die Lesbarkeit des Textes verschlechtert.
F: Warum ist TOFU so schlimm?
A: TOFU
F: Was ist das groesste Aergernis im Usenet?
Christian Schuett
vor 21 Jahren
Permalink
Post by E.-R. Bruecklmeier
mal eine ganz praktische Frage (nur aus reiner Neugierde): Wenn der
PPL-A nur erhalten wird, um ihn zu haben, woher nehmt Ihr dann im
"ernstfall" ein E Flugzeug? Ich kenne keinen Vercharterer, der nicht
einen gewissen Trainingslevel (auf seinen Maschinen) sehen moechte.
Die Frage ist nicht als Anwurf zu verstehen, sondern ganz ernst
gemeint.
Wenn ich eine Echo chartere, dann bei dem Vercharterer bei uns am Platz. Der
macht dann ein paar Platzrunden mit mir und wenn es ihm soweit gefaellt,
darf ich losduesen.

Chris
EDNC
Lorenz Grassl
vor 21 Jahren
Permalink
...
Sehe ich genau so - Ich waere im Verein, da kennt man sich eh. Und die
Satzung sieht vor, nach mehr als 90 Tagen einen Einweisungsflug zu
machen. Der duerfte auch kein Problem sein, denn geflogen ist man ja.
Mit dem UL eben.

Lenz
Lorenz Grassl
vor 21 Jahren
Permalink
Hallo nochmal aus Landshut,

ich danke schon mal für due Reaktionen. Ich hoffe, ich kann mich noch
zu einer praktikablen Entscheidung durchringen...

Lenz
Christian Schuett
vor 21 Jahren
Permalink
Post by Lorenz Grassl
ich danke schon mal für due Reaktionen. Ich hoffe, ich kann mich noch
zu einer praktikablen Entscheidung durchringen...
Naechsten Monat habe ich diesen Pruefungsflug zum ersetzen aller Stunden,
wenn Du magst, kann ich Dir dann darueber berichten.

Chris
EDNC
Lorenz Grassl
vor 20 Jahren
Permalink
Hallo Chris,
Post by Christian Schuett
Naechsten Monat habe ich diesen Pruefungsflug zum ersetzen aller Stunden,
wenn Du magst, kann ich Dir dann darueber berichten.
Ich habe "mein" Problem nun doch über das fliegen der geforderten
Stunden gelöst - Fliegen ist ja grundsätzlich immer was schönes. UNd
die Lizenz habe ich auch schon. Gerade noch kurz vor knapp mit 12:02
und 12 Landungen ;-)

Dennoch würden mich Deine Erfahrungen bezüglich "Verlängerungsflug"
interessieren. Es könnte für einen Bekannten von mir nächstes Frühjahr
interessant werden.

Servus aus Landshut, EDML

Lenz

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