Discussion:
N-reg fliegen mit JAR-FCL PPL(A)???
(zu alt für eine Antwort)
Norbert Klemm
2004-06-16 08:15:53 UTC
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Wer kann mir definitiv Aussagen dafür geben - wo steht es geschrieben?
- daß in Deutschland stationierte N-reg. Flugzeuge auch mit der
JAR-Lizenz geflogen werden dürfen?
Darf ich auch im Ausland (Namibia) ein N-reg. Flugzeug fliegen? Falls
nicht:
Wo kann ich in Deutschland oder nahem Europa eine FAR-Lizenz bekommen?

Danke für Eure Hilfe!
Andreas Medlhammer
2004-06-16 08:59:53 UTC
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Post by Norbert Klemm
Wer kann mir definitiv Aussagen dafür geben - wo steht es geschrieben?
- daß in Deutschland stationierte N-reg. Flugzeuge auch mit der
JAR-Lizenz geflogen werden dürfen?
"Die Bundesrepublik Deutschland erkennt alle JAR-FCL als gleichwertig an,
damit darf jetzt auch ein Ausländer, der eine JAR-FCL besitzt, in
Fortschreibung bestehenden Rechts in Deutschland ein Flugzeug fliegen, das
in einem Nicht-JAA-Land zugelassen ist. Ob er damit aber auch über die
deutsche Staatsgrenze hinaus fliegen darf, liegt in der alleinige
Zuständigkeit
der jeweils zu überfliegenden Staaten." [Zitat: LBA 05.04.2004]
Post by Norbert Klemm
Darf ich auch im Ausland (Namibia) ein N-reg. Flugzeug fliegen?
ist abhängig von den namibischen Behörden...

Grüsse
Andreas
Rüdiger 'Ruru' Hesse
2004-06-16 09:05:36 UTC
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Post by Norbert Klemm
Wer kann mir definitiv Aussagen dafür geben - wo steht es geschrieben?
- daß in Deutschland stationierte N-reg. Flugzeuge auch mit der
JAR-Lizenz geflogen werden dürfen?
Das ist, AFAIRC eine Sache der FAA. Mit einer deutschen Lizenz darfst Du
in Deutschand (und nur da) N-reg fliegen.
Post by Norbert Klemm
Darf ich auch im Ausland (Namibia) ein N-reg. Flugzeug fliegen? Falls
Nein.
Post by Norbert Klemm
Wo kann ich in Deutschland oder nahem Europa eine FAR-Lizenz bekommen?
Du musst eine US-Validation basierend auf deiner deutschen ICAO/JAR
Lizenz bekommen.

Bei uns im Verein gibt es ne N-reg Cirrus, und daher machen die
regelmässig die Validationen, um mit der Gurke ins Ausland fliegen zu
können. Ist glaube ich eine Anmeldung und ein 30 min Vortrag eines FAA
beauftragten und Gebühren.

Bei Interesse Mail.

Gruss
Ruru
Andreas Medlhammer
2004-06-16 09:54:19 UTC
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Hallo Ruru,
Post by Rüdiger 'Ruru' Hesse
Post by Norbert Klemm
in Deutschland stationierte N-reg. Flugzeuge auch
mit der JAR-Lizenz geflogen werden dürfen?
Das ist, AFAIRC eine Sache der FAA.
Auch wenn ich das nicht zum ersten Mal höre: warum?
Mir ist klar, dass es keinen nicht-amerikanischen Eigentümer von
N-registrierten Lfz geben darf.
Aber warum sollte die FAA außerhalb der USA regeln dürfen, wer im Ausland
amerikanisch zugelassene Flugzeuge fliegt. Ist das nicht Sache der
jeweiligen Staaten!?

Im deutschen LuftVG steht: "Die Vorschriften dieses Gesetzes und die zur
Durchführung dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften sind [...] auch
außerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden,
soweit ihr materieller Inhalt dem nicht erkennbar entgegensteht oder nach
völkerrechtlichen Grundsätzen die Befolgung ausländischer Rechtsvorschriften
vorgeht. "
Ich denke jedoch da geht es primär um (deutsche/JAA) Lizenzen und nicht um
die Zulassung des Flugzeugs. Außerdem gehen die (Luft)rechtsvorschriften des
Landes, in dem man sich befindet/überfliegt doch immer vor, oder?

Ich wäre über eine fundierte Auskunft dankbar!

Grüsse
Andreas
Johannes Mikula
2004-06-16 10:08:13 UTC
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Soweit mir bekannt ist, sind Luftfahrzeuge (egal welcher Größenordnung,
genau wie Schiffe) zum Territorium des registrierenden Landes gehörig, was
ja bei Geburten während eines Fluges auch schon zu kuriosen
Staatsangehörigkeitsfragen führte ... in diesem Sinne sind N-registrierte
LfZ selber amerikanisches Hoheitsgebiet.

On Wed, 16 Jun 2004 11:54:19 +0200, Andreas Medlhammer
Post by Andreas Medlhammer
Hallo Ruru,
Post by Rüdiger 'Ruru' Hesse
Post by Norbert Klemm
in Deutschland stationierte N-reg. Flugzeuge auch
mit der JAR-Lizenz geflogen werden dürfen?
Das ist, AFAIRC eine Sache der FAA.
Auch wenn ich das nicht zum ersten Mal höre: warum?
Mir ist klar, dass es keinen nicht-amerikanischen Eigentümer von
N-registrierten Lfz geben darf.
Aber warum sollte die FAA außerhalb der USA regeln dürfen, wer im Ausland
amerikanisch zugelassene Flugzeuge fliegt. Ist das nicht Sache der
jeweiligen Staaten!?
Im deutschen LuftVG steht: "Die Vorschriften dieses Gesetzes und die zur
Durchführung dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften sind [...] auch
außerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden,
soweit ihr materieller Inhalt dem nicht erkennbar entgegensteht oder nach
völkerrechtlichen Grundsätzen die Befolgung ausländischer
Rechtsvorschriften
vorgeht. "
Ich denke jedoch da geht es primär um (deutsche/JAA) Lizenzen und nicht um
die Zulassung des Flugzeugs. Außerdem gehen die (Luft)rechtsvorschriften des
Landes, in dem man sich befindet/überfliegt doch immer vor, oder?
Ich wäre über eine fundierte Auskunft dankbar!
Grüsse
Andreas
--
Using M2, Opera's revolutionary e-mail client: http://www.opera.com/m2/
Andreas Medlhammer
2004-06-16 10:59:13 UTC
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Post by Andreas Medlhammer
Aber warum sollte die FAA außerhalb der USA regeln dürfen, wer im
Ausland amerikanisch zugelassene Flugzeuge fliegt. Ist das nicht
Sache der jeweiligen Staaten!?
FAR 61.3 - Requirement for certificates, ratings, and authorizations.

(a) Pilot certificate. A person may not act as pilot flight crewmember in
command or in any other capacity as a required pilot of a civil aircraft of
U.S. registry, unless that person has a valid pilot certificate or special
purpose pilot authorization issued under this part in that person's physical
possession or readily accessible in the aircraft when exercising the
privileges of that pilot certificate or authorization.
However, when the aircraft is operated within a foreign country,
a current pilot license issued by the country in which the aircraft is
operated may be used.

Grüsse
Andreas
Thomas Borchert
2004-06-16 11:24:36 UTC
Permalink
Rüdiger,
Post by Rüdiger 'Ruru' Hesse
Ist glaube ich eine Anmeldung und ein 30 min Vortrag eines FAA
beauftragten und Gebühren.
Nee, das reicht nicht ganz. Anmeldung, die überprüfen Dich, dann
Ausstellung, dann flight review.
--
Thomas Borchert
Rüdiger 'Ruru' Hesse
2004-06-17 07:02:14 UTC
Permalink
Post by Thomas Borchert
Rüdiger,
Post by Rüdiger 'Ruru' Hesse
Ist glaube ich eine Anmeldung und ein 30 min Vortrag eines FAA
beauftragten und Gebühren.
Nee, das reicht nicht ganz. Anmeldung, die überprüfen Dich, dann
Ausstellung, dann flight review.
Ich kenne das ohne flight review und medical...

Das ist die Anerkennung _basierend_ auf dem aktuellen Schein (endet auch
mit der Gültigkeit des JAR-FCL).

Zumindest haben das bei uns einige, um die Vereins-Cirrus über die
europäischen Ländergrenzen scheuchen zu dürfen.

Bei Interesse frag ich bei den Organisatoren dieser Meetings mit den
FAA-Gurus mal nach.

Gruss
Ruru
Thomas Borchert
2004-06-17 13:56:14 UTC
Permalink
Rüdiger,
Post by Rüdiger 'Ruru' Hesse
Ich kenne das ohne flight review und medical...
Ist ein gerne gemachter Fehler. Wer einen FAA-Schein hat, braucht ein
gültiges Flight Review - egal, ob's ein anerkannter ist oder ein
richtiger. Steht auch im FAQ der FAA. Wer keinen Flight Review hat,
fliegt illegal - und deshalb mutmaßlich ohne Versicherungsschutz.

Beim Medical reicht das des Originalscheins.
--
Thomas Borchert
Rüdiger 'Ruru' Hesse
2004-06-22 10:38:40 UTC
Permalink
Post by Thomas Borchert
Wer einen FAA-Schein hat, braucht ein
gültiges Flight Review - egal, ob's ein anerkannter ist oder ein
richtiger. Steht auch im FAQ der FAA. Wer keinen Flight Review hat,
fliegt illegal - und deshalb mutmaßlich ohne Versicherungsschutz.
Beim Medical reicht das des Originalscheins.
Reicht nicht auch das Flight Review des JAR-FCL?

Gruss
Ruru
Andreas Medlhammer
2004-06-22 11:33:57 UTC
Permalink
Post by Rüdiger 'Ruru' Hesse
Reicht nicht auch das Flight Review des JAR-FCL?
nein. Außer Du findest Jemanden, der sowohl JAA als auch FAA Fluglehrer ist
und das Biannual gleichzeitig als JAR-Übungsflug bescheinigt.

Grüsse
Andreas
Rüdiger 'Ruru' Hesse
2004-06-23 12:28:41 UTC
Permalink
Post by Andreas Medlhammer
Post by Rüdiger 'Ruru' Hesse
Reicht nicht auch das Flight Review des JAR-FCL?
nein. Außer Du findest Jemanden, der sowohl JAA als auch FAA Fluglehrer ist
und das Biannual gleichzeitig als JAR-Übungsflug bescheinigt.
Ich find gerade den Link auf FAA.gov nicht, wo ich das nachlesen kann -

Hat den gerade jemand?

Gruss
Ruru
Andreas Medlhammer
2004-06-23 12:40:42 UTC
Permalink
Post by Rüdiger 'Ruru' Hesse
Post by Andreas Medlhammer
Außer Du findest Jemanden, der sowohl JAA als auch FAA
Fluglehrer ist und das Biannual gleichzeitig als JAR-Übungsflug
bescheinigt.
Ich find gerade den Link auf FAA.gov nicht, wo ich das nachlesen kann
siehe FAR 61.56: http://www.safetydata.com/far-61.htm

Grüsse
Andreas
Rüdiger 'Ruru' Hesse
2004-06-23 12:41:06 UTC
Permalink
Post by Rüdiger 'Ruru' Hesse
Post by Rüdiger 'Ruru' Hesse
Reicht nicht auch das Flight Review des JAR-FCL?
[nein]
Post by Rüdiger 'Ruru' Hesse
Ich find gerade den Link auf FAA.gov nicht, wo ich das nachlesen kann -
Da isser:
http://tinyurl.com/2rsl9
Thomas Borchert
2004-06-22 13:00:24 UTC
Permalink
Rüdiger,

wie Andreas sagt. Die Bedingungen sind auch nicht gleich: FAA verlangt
als Minimum eine Stunde "Unterricht" am Boden und eine Stunde in der
Luft.
--
Thomas Borchert
Andreas Medlhammer
2004-06-16 09:14:49 UTC
Permalink
Post by Norbert Klemm
Wer kann mir definitiv Aussagen dafür geben - wo steht es geschrieben?
- daß in Deutschland stationierte N-reg. Flugzeuge auch mit der
JAR-Lizenz geflogen werden dürfen?
"Die Bundesrepublik Deutschland erkennt alle JAR-FCL als gleichwertig an,
damit darf jetzt auch ein Ausländer, der eine JAR-FCL besitzt, in
Fortschreibung bestehenden Rechts in Deutschland ein Flugzeug fliegen, das
in einem Nicht-JAA-Land zugelassen ist. Ob er damit aber auch über die
deutsche Staatsgrenze hinaus fliegen darf, liegt in der alleinige
Zuständigkeit
der jeweils zu überfliegenden Staaten." [Zitat: LBA 05.04.2004]
Post by Norbert Klemm
Darf ich auch im Ausland (Namibia) ein N-reg. Flugzeug fliegen?
ist abhängig von den namibischen (und/oder auch FAA?) Behörden...
Post by Norbert Klemm
Wo kann ich in Deutschland oder nahem Europa eine FAR-Lizenz bekommen?
http://www.aopa.de/NEWS/2004juni/faa_validation_germany.html

Grüsse
Andreas
Andreas Medlhammer
2004-06-16 10:57:40 UTC
Permalink
Post by Andreas Medlhammer
Post by Norbert Klemm
Darf ich auch im Ausland (Namibia) ein N-reg. Flugzeug fliegen?
ist abhängig von den namibischen (und/oder auch FAA?) Behörden...
Habe eine Erklärung gefunden:
FAR 61.3 - Requirement for certificates, ratings, and authorizations.

(a) Pilot certificate. A person may not act as pilot flight crewmember in
command or in any other capacity as a required pilot of a civil aircraft of
U.S. registry, unless that person has a valid pilot certificate or special
purpose pilot authorization issued under this part in that person's physical
possession or readily accessible in the aircraft when exercising the
privileges of that pilot certificate or authorization.
_However, when the aircraft is operated within a foreign country_,
_a current pilot license issued by the country in which the aircraft is_
_operated may be used_.

Grüsse
Andreas
Norbert Klemm
2004-06-20 20:38:55 UTC
Permalink
Andreas

Danke für Deinen Tip: das war goldrichtig!

ich habe per Fax meine Anmeldung in Oklahoma wiederholt (die alte war
nach 6 Monaten abgelaufen) dann fuhr ich am Samstag nach Frankfurt, wo
ein sehr freundlicher Beamter der FAA meine Papiere im Original in
Augenschein genommen hat und sich nett mit uns allen (etwa 15 Leute
warteten mit mir) unterhalten hat. Meine Wartezeit war etwa 4 Stunden,
aber es hat Spaß gemacht, zuzuhören und mit den anderen Erfahrungen
auszutauschen. Kosten 100 Dollar!

Aber dafür braucht nun keiner von uns in die Staaten zu fliegen!

Grüße

Norbert KLemm
Thomas Borchert
2004-06-21 06:54:21 UTC
Permalink
Norbert,

Wie gesagt: Jetzt noch ein Flight Review mit einem US-Fluglehrer -
sonst nix gültig.
--
Thomas Borchert
Thomas Borchert
2004-06-16 11:24:35 UTC
Permalink
Norbert,

in Deutschland mit JAR-FCL kannst Du N-reg fliegen. Für andere Länder
müsstest Du Dir einen FAA-Schein auf der Basis des JAR-FCL ausstellen
lassen. Das geht relativ problemlos (mit 6 Wochen vorher
Antragstellung) in den USA. Wenn Du mit einer FAA-Lizenz im Ausland
N-reg fliegst, brauchst Du auch:

- ein US-medical
- einen noch gültigen flight review
- eine Radio Telephon Operator License (gibt's gegen Gebühr und
FAA-Schein bei der FCC)
--
Thomas Borchert
Dr. O. Brock
2004-06-16 20:10:35 UTC
Permalink
Hallo Thomas,

ich stehe kurz vor der Validation, werde in vier Wochen drüben den
Lappenabholen und die flight review machen. Das mit dem FCC wusste ich
auch schon...neu ist mir aber, dass ich, um z.B. mit einem N-reg.
Flieger von D nach DK fliegen zu können (und den FAA-Lappen validated
aufgrund meine deutschen JAR-Lizenz habe), ein US-medical brauche????
Für meine Validation aufgrund meiner deutschen JAR-Lizenz brauche ich
doch auch kein US-Medical.
In welcher FAR steht sowas?

Gruß, Oliver EDDH

www.doc-brock.de
Post by Thomas Borchert
Norbert,
in Deutschland mit JAR-FCL kannst Du N-reg fliegen. Für andere Länder
müsstest Du Dir einen FAA-Schein auf der Basis des JAR-FCL ausstellen
lassen. Das geht relativ problemlos (mit 6 Wochen vorher
Antragstellung) in den USA. Wenn Du mit einer FAA-Lizenz im Ausland
- ein US-medical
- einen noch gültigen flight review
- eine Radio Telephon Operator License (gibt's gegen Gebühr und
FAA-Schein bei der FCC)
Thomas Borchert
2004-06-17 13:56:15 UTC
Permalink
Dr.,
Post by Dr. O. Brock
In welcher FAR steht sowas?
In gar keiner, ist falsch. Ich habe im Eifer des Gefechts Unsinn
getippt. Aber den flight review brauchst Du.
--
Thomas Borchert
rasenflieger
2004-06-17 12:27:50 UTC
Permalink
Post by Norbert Klemm
Wer kann mir definitiv Aussagen dafür geben - wo steht es geschrieben?
- daß in Deutschland stationierte N-reg. Flugzeuge auch mit der
JAR-Lizenz geflogen werden dürfen?
Das basierte früher(ICAO) auf einer Vereinbarung zwischen USA und
Deutschland
- auch US-Amerikaner dürfen in USA mit ihrer FAA-Lizenz deutsche Flugzeuge
fliegen.

G. Spohr
Rüdiger 'Ruru' Hesse
2004-06-28 08:01:09 UTC
Permalink
Post by Norbert Klemm
Wer kann mir definitiv Aussagen dafür geben - wo steht es geschrieben?
- daß in Deutschland stationierte N-reg. Flugzeuge auch mit der
JAR-Lizenz geflogen werden dürfen?
Darf ich auch im Ausland (Namibia) ein N-reg. Flugzeug fliegen? Falls
Wo kann ich in Deutschland oder nahem Europa eine FAR-Lizenz bekommen?
JEDE US-Lizenz brauch einen Biannual-Flight zur Gültigkeit!
Hier eine offizielle FAA Auskunft:


-----Original Message-----
From: ***@faa.gov [mailto:***@faa.gov]
Sent: Thursday, June 24, 2004 9:37 PM
To: [xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx]
Subject: Re: BFR for a foreign-based licence

This is in answer to your question about whether you will need a
Biennial Flight Review.

If you are flying on your FAA pilot license, whether inside or outside
of Germany, it is necessary for you to pass a BFR. This is not required
if you are flying a "N" registered airplane within Germany on your
German license.
Stanley B Roberts

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