Discussion:
PPL-A im Selbststudium (Theorie-Prüfung)
(zu alt für eine Antwort)
blablubb
2004-06-05 12:29:29 UTC
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hallo zusammen!

hat einer von euch erfahrungen gemacht mit der ppl-theorie-prüfung in
deutschland im selbststudium?
es geht mir nicht um die sinnhaftigkeit oder um "ist es möglich..." -
sondern nur um die rechtliche seite:

nach jar-fcl ist es nur pflicht sich an einer schule anzumelden
(auskunft von groeger) - jedoch ist es nicht vorgeschrieben wieviele
(und ob überhaupt) nah-unterrichtsstunden man nehmen oder vorweisen
muss um zur prüfung bei der bezirksregierung zugelassen zu werden.

meine frage nun: kennt jemand eine schule (oder arbeitet vielleicht
dort) der/die mich zur prüfung anmelden würde?

bin dazu bereit einen betrag von maximal 50 euro für den "service"
(unterlagen fertig machen etc.) zu zahlen - aber auch nicht mehr.

finde es nämlcih eine frechheit (der flugschulen) die sich die
offensichtlich lückenhafte regelung zu eigen machen um den angehenden
flugschüler auszunehmen:

habe ein paar flugschulen im rheinischen raum abgeklappert - die
verlangen allesamt so um die 200 euro - natürlich "muss" man dafür
(bzw. darf) ein seminar in form von 2 oder 3 tagen nah-unterricht
besuchen - und alle sagen natürlich das das dringend ratsam wäre
-ABER: notwendig ist es nach jar-fcl nicht!!!

wie gesagt: suche nach einer möglichkeit diese "masche" zu umgehen und
von einer schule angemeldet zu werden.
die bezirksregierung gab mir als auskunft, das ihnen egal ist ob man
eine schule besucht hat oder nicht - vorschrift sei aber nun einmal,
das eine anerkannte flugschule die anmeldung vornehmen muss....


viele grüße,

ben
Rüdiger 'Ruru' Hesse
2004-06-05 16:39:14 UTC
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Post by blablubb
hallo zusammen!
hat einer von euch erfahrungen gemacht mit der ppl-theorie-prüfung in
deutschland im selbststudium?
Ist möglich.

Auch rechtlich. Ist Verhandlungssache mit der Flugschule. Einziges
Problem ist, dass Du nur DIE Flugzeuge Deiner Dich anmeldenden
Flugschule in der Ausbildung fliegen darfst.

Daher vergiss das mit den 50E und der Anmeldung.

Ruru
blablubb
2004-06-06 07:48:45 UTC
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hallo!

danke für deine antwort wenngleich sie doch einige fragen bei mir
aufwirft: kannst du das bitte etwas genauer erklären? ehrlich gesgat
war mein erster gedanke als ich das gelesen habe: "was für ein
quatsch....." :-)
ich plane den ppl-a ja nach jar-fcl zu machen - da kann ich mit
entsprechender klassen- und musterberechtigung doch jedes flugzeug
überall hinbewegen und auch in jedem land das jaa-mitgliedsstaat ist
ein solches chartern....

also bitte erklär mir das nochmal genauer, da es mich wirklich sehr
interessiert!


vielen dank schonmal und grüße,
ben
Post by Rüdiger 'Ruru' Hesse
Post by blablubb
hallo zusammen!
hat einer von euch erfahrungen gemacht mit der ppl-theorie-prüfung in
deutschland im selbststudium?
Ist möglich.
Auch rechtlich. Ist Verhandlungssache mit der Flugschule. Einziges
Problem ist, dass Du nur DIE Flugzeuge Deiner Dich anmeldenden
Flugschule in der Ausbildung fliegen darfst.
Daher vergiss das mit den 50E und der Anmeldung.
Ruru
Thomas Borchert
2004-06-06 07:59:19 UTC
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Blablubb,

für die praktische Ausbildung musst Du ein zur Ausbildung zugelassenes
Flugzeug fliegen. Rüdiger sagte, dass dieses ein zur Ausbildung
zugelassenes Flugzeug der Schule sein muss, bei der Du zur Ausbildung
angemeldet bist. Ich bin aber nicht sicher, ob's nicht z.B. Dein
eigenes Flugzeug sein darf, wenn Du dieses zur Ausbildung zulässt.
--
Thomas Borchert
Andreas Medlhammer
2004-06-06 08:32:06 UTC
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zur Ausbildung zugelassenes Flugzeug der Schule sein muss,
bei der Du zur Ausbildung
angemeldet bist. Ich bin aber nicht sicher, ob's nicht z.B. Dein
eigenes Flugzeug sein darf, wenn Du dieses zur Ausbildung zulässt.
Wenn letzteres durch die zuständige Behörde (auf Antrag der Flugschule) in
die Schulgenehmigung aufgenommen wurde, ja!

Grüsse
Andreas
Andreas Medlhammer
2004-06-06 08:55:51 UTC
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zur Ausbildung zugelassenes Flugzeug der Schule sein muss,
bei der Du zur Ausbildung
angemeldet bist. Ich bin aber nicht sicher, ob's nicht z.B. Dein
eigenes Flugzeug sein darf, wenn Du dieses zur Ausbildung zulässt.
Wenn letzteres durch die zuständige Behörde (auf Antrag der Flugschule) in
die Schulgenehmigung aufgenommen wurde, ja!

Siehe Anhang 1a zu JAR-FCL 1.055: "Es dürfen nur Flugzeuge für die
Ausbildung eingesetzt werden, die von der zuständigen Stelle für diesen
Zweck genehigt worden sind."
Dies gilt für FTOs. Die Vorschriften für RF sind in LuftVZO §30ff geregelt:
"[...] Nachweis, dass ausreichende personelle, technische und
organisatorische Voraussetzungen vorhanden sind, um die Lufttüchtigkeit der
verwendeten Luftfahrzeuge jederzeit aufrechtzuerhalten, einen sicheren
Betrieb und eine geordnete Ausbildung durchzuführen".

Ich weiß nicht, wer schon einmal einen Blick in eine
Schulgenehmigung/Lehrgangsgenehmigung werfen konnte. Dort sind die in der
Ausbildung verwendeten Flugzeuge explizit aufgeführt. Sollte man also eine
Privatmaschine verwenden wollen, muss die (Schul)genehmigung entsprechend
geändert werden.

Fazit: Auch wenn JAR-FCL keine Pflicht-Theoriestunden in einer Flugschule
vorschreibt, kommt man auch bei der Ausbildung zum PPL (bei höherwertigen
Lizenzen sind Pflicht-Theoriestunden geregelt) um eine Flugschule nicht
herum.
Es ist jedoch denkbar, dass Du eine Flugschule findest, die Dir einen
"Persil-Schein" ausstellt und Dich zur Theorieprüfung anmeldet. Dann
bescheinigen Sie Dir im Endeffekt, dass Du deren Ausbildung genossen hast,
auch wenn Du das in Wahrheit nicht getan hast...

Grüsse
Andreas
Heiko Bauer
2004-06-06 12:37:12 UTC
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Post by Andreas Medlhammer
Es ist jedoch denkbar, dass Du eine Flugschule findest, die Dir einen
"Persil-Schein" ausstellt und Dich zur Theorieprüfung anmeldet. Dann
bescheinigen Sie Dir im Endeffekt, dass Du deren Ausbildung genossen hast,
auch wenn Du das in Wahrheit nicht getan hast...
Ja, aber die Schule muß doch gar nicht nachweisen, daß sie den Schüler
geschult hat. Bei Selbststudium muß der Schüler nachweisen, daß er den Stoff
beherrscht. Und das macht er in der Prüfung. Was hat die Schule also für ein
Problem?

Gruß,
Heiko
Andreas Medlhammer
2004-06-06 13:06:13 UTC
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Post by Heiko Bauer
Post by Andreas Medlhammer
Es ist jedoch denkbar, dass Du eine Flugschule findest, die Dir einen
"Persil-Schein" ausstellt und Dich zur Theorieprüfung anmeldet. Dann
bescheinigen Sie Dir im Endeffekt, dass Du deren Ausbildung genossen
hast, auch wenn Du das in Wahrheit nicht getan hast...
Ja, aber die Schule muß doch gar nicht nachweisen, daß sie den Schüler
geschult hat.
Naja, in JAR-FCL 1.125 steht "Der Bewerber für eine PPL(A) hat in einem
Ausbildungsbetrieb oder einer akzeptierten, registrierten
Ausbildungseinrichtung die erforderliche Ausbildung in Übereinstimmung mit
dem Lehrplan gemäß Anhang 1 zu JAR-FCL 1.125 nachzuweisen [...]"
Post by Heiko Bauer
Bei Selbststudium muß der Schüler nachweisen, daß er
den Stoff beherrscht. Und das macht er in der Prüfung. Was hat die
Schule also für ein Problem?
Selbststudium ist nicht vorgesehen. Es gibt auch keine Fernkurse ohne
Nahunterricht, stimmts?
Da die Schule den Schüler zur Prüfung meldet, bescheinigt sie ihm, dass er
die nötigen Fähigkeiten besitzt, die Prüfung zu bestehen (Stichwort
Zwischenprüfung).

Dass das Niveau der PPL-Theorieprüfung durch die unbeschränkte Anzahl
Widerholungsversuche und Wegfall der mündlichen Prüfung abgenommen hat,
steht auf einem anderen Blatt.

Grüsse
Andreas
Heiko Bauer
2004-06-06 21:35:31 UTC
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Post by Andreas Medlhammer
Naja, in JAR-FCL 1.125 steht "Der Bewerber für eine PPL(A) hat in einem
Ausbildungsbetrieb oder einer akzeptierten, registrierten
Ausbildungseinrichtung die erforderliche Ausbildung in Übereinstimmung mit
dem Lehrplan gemäß Anhang 1 zu JAR-FCL 1.125 nachzuweisen [...]"
Also nix mit Selbststudium? Ich hab mich noch nicht wirklich schlau gemacht.
Aber mein Wissensstand ist, daß man keine Unterrichtsstunden mehr nachweisen
muß, ergo auch keine mehr bekommt, wenn man nicht will. Ist das richtig?
Dann stellt sich die Frage, wie will der Ausbildungsbetrieb den Nachweis
führen? Treu und Glauben? Oder eigene Vorabprüfung?
Wäre nicht wirklich neu, da Theorieunterrichte schon bisher in vielen
Vereinsflugschulen wohl nur auf dem Papier stattfanden......

Gruß,
Heiko
Andreas Medlhammer
2004-06-07 05:08:34 UTC
Permalink
Post by Heiko Bauer
mein Wissensstand ist, daß man keine Unterrichtsstunden
mehr nachweisen muß,
richtig
Post by Heiko Bauer
ergo auch keine mehr bekommt, wenn man nicht will.
das ist die Frage
Post by Heiko Bauer
wie will der Ausbildungsbetrieb den Nachweis führen?
Treu und Glauben? Oder eigene Vorabprüfung?
Ich denke es wird bei der altbewährten Zwischenprüfung bleiben.

Grüsse
Andreas
Harald Schollmeyer
2004-06-06 21:36:34 UTC
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Post by Andreas Medlhammer
Dass das Niveau der PPL-Theorieprüfung durch die unbeschränkte Anzahl
Widerholungsversuche und Wegfall der mündlichen Prüfung abgenommen hat,
steht auf einem anderen Blatt.
Und ob Multiple-Choice-Fragen überhaupt der beste Weg sind, fliegerisches
Wissen abzuprüfen, halte ich darüberhinaus für ziemlich fraglich.

Harald
Rüdiger 'Ruru' Hesse
2004-06-07 08:20:34 UTC
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Post by Harald Schollmeyer
Post by Andreas Medlhammer
Dass das Niveau der PPL-Theorieprüfung durch die unbeschränkte Anzahl
Widerholungsversuche und Wegfall der mündlichen Prüfung abgenommen hat,
steht auf einem anderen Blatt.
Und ob Multiple-Choice-Fragen überhaupt der beste Weg sind, fliegerisches
Wissen abzuprüfen, halte ich darüberhinaus für ziemlich fraglich.
ACK - vor allem wenn sie wirklich _falsch_ oder _völlig_ praxisfern (die
Ausnahme einer Ausnahme) sind und nur auswendig zu lernen sind -
Bsp: Steigflug in LR Charlie hinein geht in einer Frage ok (falsche
Antwort 'richtige' Lösung), in der nächsten Frage wird 5 nm NEBEN LR
Charlie gesunken, um ihn nicht zu verletzen (falsche Antwort richtige
Lösung), Wiederstartgenehmigung erforderlich durch
Landesluftfahrtbehörde nach Sicherheitslandung mit krankem Passagier auf
geschlossenem Flugplatz (völlig sinnlose Spitzfindigkeit, geschlossener
Flugplatz toppt eben alle anderen Regeln).
Die Praxis bleibt bei der Theorie - egal ob PPL-"A" oder "C" einfach
völlig auf der Strecke. In der "C" Theorie sind noch mehr Fehler und man
"fliegt" mit dem Segler wie mit einem Motorflugzeug umher...

Gruss
Ruru
Heiko Bauer
2004-06-07 09:17:51 UTC
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Post by Rüdiger 'Ruru' Hesse
Die Praxis bleibt bei der Theorie - egal ob PPL-"A" oder "C" einfach
völlig auf der Strecke. In der "C" Theorie sind noch mehr Fehler und man
"fliegt" mit dem Segler wie mit einem Motorflugzeug umher...
Lufträume sind eben Lufträume, egal wie man sich darin bewegt....
Aber du hast recht, was die Kritik betrifft. Obwohl man der Multiple Choice
Methode zugutehalten muß, daß sie standardisiert Wissen abfragen kann und
die Auswertung erheblich erleichtert ist.
Auch die Amis setzen auf MC, allerdings sind die Fragen praxisrelevanter und
der Stellenwert der Theorieprüfung ist um einiges geringer als hierzulande,
muß man doch auch bei einer praktischen Prüfung (Prüfdauer bis zu einem
halben Tag)damit rechnen, abgefragt zu werden. Und dann nicht per MC......
Pisa hat gezeigt, was die in .de praktizierte Loslösung der Theorie von der
Praxis bewirkt. Jetzt wäre es Zeit, Konsequenzen daraus zu ziehen.

Gruß,
Heiko

Thomas Borchert
2004-06-07 09:04:36 UTC
Permalink
Harald,
Post by Harald Schollmeyer
Und ob Multiple-Choice-Fragen überhaupt der beste Weg sind, fliegerisches
Wissen abzuprüfen, halte ich darüberhinaus für ziemlich fraglich.
Ob die theoretische Prüfung fliegerisches Wissen abfragt, halte ich für
fraglich ;-)
--
Thomas Borchert
Andreas Medlhammer
2004-06-06 08:55:48 UTC
Permalink
Hallo Ben,
Post by blablubb
nach jar-fcl ist es nur pflicht sich an einer schule anzumelden
(auskunft von groeger) - jedoch ist es nicht vorgeschrieben wieviele
(und ob überhaupt) nah-unterrichtsstunden man nehmen oder vorweisen
muss um zur prüfung bei der bezirksregierung zugelassen zu werden.
Jein:
In JAR-FCL 1.125 steht "Der Bewerber für eine PPL(A) hat in einem
Ausbildungsbetrieb oder einer akzeptierten, registrierten
Ausbildungseinrichtung die erforderliche Ausbildung in Übereinstimmung mit
dem Lehrplan gemäß Anhang 1 zu JAR-FCL 1.125 nachzuweisen [...]"
Post by blablubb
wie gesagt: suche nach einer möglichkeit diese "masche" zu umgehen und
von einer schule angemeldet zu werden.
die bezirksregierung gab mir als auskunft, das ihnen egal ist ob man
eine schule besucht hat oder nicht - vorschrift sei aber nun einmal,
das eine anerkannte flugschule die anmeldung vornehmen muss....
Es ist keine "Masche" sondern nicht anders möglich.

Grüsse
Andreas
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