Discussion:
Piccolo von Technoflug - echter TMG nach JAR oder Klapptreibwerkler?
(zu alt für eine Antwort)
tl96s
2007-02-17 07:55:23 UTC
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Habe gehört, dass einige Landesbehörden die Flüge mit einem Piccolo
Motorsegler (K-Registrierung) nicht mehr für die Scheinverlängerung
nach JAR anerkennen wollen; sie behaupten, es handele sich bei diesem
Touring-Motorsegler um ein Segelflugzeug mit Klapptriebwerk.

(Aufgrund unserer föderalen Struktur regieren uns nicht nur in der
Luftfahrt, sondern auch in allen anderen Bereichen unseres Lebens nur
unsere Landesfürsten, wobei jedes Bundesland alles anders sieht als
das Nachbarland, obwohl wir im vereinten Europa zuhause sind!)

Daher meine Fragen:

1. wo ist der Piccolo von Technoflug (mit K-Zulassung) nach JAR
einzuordnen

2. wie wird das im europäischen Ausland gesehen?

Weiterhin gute Landungen!
Dirk Beerbohm
2007-02-17 09:04:45 UTC
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Hallo,
Post by tl96s
Habe gehört, dass einige Landesbehörden die Flüge mit einem Piccolo
Motorsegler (K-Registrierung) nicht mehr für die Scheinverlängerung
nach JAR anerkennen wollen; sie behaupten, es handele sich bei diesem
Touring-Motorsegler um ein Segelflugzeug mit Klapptriebwerk.
(Aufgrund unserer föderalen Struktur regieren uns nicht nur in der
Luftfahrt, sondern auch in allen anderen Bereichen unseres Lebens nur
unsere Landesfürsten, wobei jedes Bundesland alles anders sieht als
das Nachbarland, obwohl wir im vereinten Europa zuhause sind!)
1. wo ist der Piccolo von Technoflug (mit K-Zulassung) nach JAR
einzuordnen
Ich kenne die Passagen in JAR nicht, aber bis heute ist bei unserem Verein
- meines Wissens nach - kein Flug als nicht JAR konform abgelehnt worden.
Klapptriebwerk und Faltpropeller ist nun mal ein echter Unterschied, und
die Antriebseinheit verschwindet auch nicht im Rumpf.
Post by tl96s
2. wie wird das im europäischen Ausland gesehen?
Keine Ahnung.
Post by tl96s
Weiterhin gute Landungen!
Gruss,



Dirk
Ernst-Peter Nawothnig
2007-02-17 23:48:02 UTC
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Post by tl96s
Habe gehört, dass einige Landesbehörden die Flüge mit einem Piccolo
Motorsegler (K-Registrierung) nicht mehr für die Scheinverlängerung
nach JAR anerkennen wollen; sie behaupten, es handele sich bei diesem
Touring-Motorsegler um ein Segelflugzeug mit Klapptriebwerk.
(Aufgrund unserer föderalen Struktur regieren uns nicht nur in der
Luftfahrt, sondern auch in allen anderen Bereichen unseres Lebens nur
unsere Landesfürsten, wobei jedes Bundesland alles anders sieht als
das Nachbarland, obwohl wir im vereinten Europa zuhause sind!)
1. wo ist der Piccolo von Technoflug (mit K-Zulassung) nach JAR
einzuordnen
2. wie wird das im europäischen Ausland gesehen?
Keine Ahnung. Das Gerät ist schon ein wenig ab vom üblichen TMG, aber
Segelflugzeug? Bei den Leistungen?
Das eigentliche Problem dürfte sein, dass in eurer Luftfahrtbehörde ein
Korinthenkacker sitzt, der sich an Spitzfindigkeiten hochzieht.
Ernst-Peter

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