Discussion:
ICAO Sprachtest für BZF1 und AZF
(zu alt für eine Antwort)
Matthias Görner
2010-11-26 19:29:42 UTC
Permalink
Für BZF I AZF Inhaber mit Prüfung vor dem 24.09.2008.
Die es betrifft - Verlängerungsprüfung schon gemacht?

--------------
Antworten: matthias.go*****(at)yahoo.de
Tobias Dussa
2010-11-26 20:08:09 UTC
Permalink
Post by Matthias Görner
Für BZF I AZF Inhaber mit Prüfung vor dem 24.09.2008.
Die es betrifft - Verlängerungsprüfung schon gemacht?
Jupp.

Cheers,
Toby.
--
The nine most terrifying words in the English language are: I'm from
the government and I'm here to help.
---Ronald Reagan
E.-R. Bruecklmeier
2010-11-26 20:45:40 UTC
Permalink
F�r BZF I AZF Inhaber mit Pr�fung vor dem 24.09.2008.
Die es betrifft - Verl�ngerungspr�fung schon gemacht?
klar!
Tobias Mock
2010-11-27 01:43:18 UTC
Permalink
Post by Matthias Görner
Für BZF I AZF Inhaber mit Prüfung vor dem 24.09.2008.
Die es betrifft - Verlängerungsprüfung schon gemacht?
Ich noch nicht. Mach ich in zeitlichem Zusammenhang mit meinem
Übungsflug, den ich - wenn das Wetter mal mitspielt - diese Tage machen
werde (/ muss).

Tobias
Tobias Mock
2010-11-27 21:12:27 UTC
Permalink
Post by Tobias Mock
Post by Matthias Görner
Für BZF I AZF Inhaber mit Prüfung vor dem 24.09.2008.
Die es betrifft - Verlängerungsprüfung schon gemacht?
Ich noch nicht. Mach ich in zeitlichem Zusammenhang mit meinem
Übungsflug, den ich - wenn das Wetter mal mitspielt - diese Tage
machen werde (/ muss).
So, erledigt.

Tobias
Stefan Lörchner
2010-11-27 01:59:01 UTC
Permalink
Post by Matthias Görner
Für BZF I AZF Inhaber mit Prüfung vor dem 24.09.2008.
Die es betrifft - Verlängerungsprüfung schon gemacht?
Halt, moment! Worum geht's hier? Ich habe ein D AZF und weiß nix von
einer Prüfung, ich dachte das gilt bis Lebensende?
Ich fliege aber gerade im Ausland, deshalb sind mir schon einige
Lizenzen verfallen. Habe ich schon wieder was übersehen? Ich lebe aber
Englischsprachig.
Tobias Dussa
2010-11-27 07:43:12 UTC
Permalink
Post by Stefan Lörchner
Post by Matthias Görner
Für BZF I AZF Inhaber mit Prüfung vor dem 24.09.2008.
Die es betrifft - Verlängerungsprüfung schon gemacht?
Halt, moment! Worum geht's hier? Ich habe ein D AZF und weiß nix von
einer Prüfung, ich dachte das gilt bis Lebensende?
Das AZF schon, aber du brauchst, um legal englisch funken zu dürfen,
einen "English Language Proficiency Test" seit ein paar Jahren.
Post by Stefan Lörchner
Ich fliege aber gerade im Ausland, deshalb sind mir schon einige
Lizenzen verfallen. Habe ich schon wieder was übersehen? Ich lebe aber
Englischsprachig.
Das sollte IMHO auch im Ausland gelten. Zumindest machen AFAIK zum
Beispiel auch US-Piloten einen solchen Test (und werden vermutlich
regelmäßig als Muttersprachler, also Level 6, befunden, womit sich
weitere Prüfungen erledigt haben).

Mehr Infos darüber hat Tante Google.

Cheers,
Toby.
--
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the government and I'm here to help.
---Ronald Reagan
Thomas Borchert
2010-11-27 09:55:56 UTC
Permalink
Tobias,
Post by Tobias Dussa
Zumindest machen AFAIK zum
Beispiel auch US-Piloten einen solchen Test (und werden vermutlich
regelmäßig als Muttersprachler, also Level 6, befunden, womit sich
weitere Prüfungen erledigt haben).
In den US-Luftfahrtgesetzen steht schon immer: Wer einen US-Schein hat,
muss Englisch können. Das wird bei einer Validierung vom FSDO-Beamten
im Gespräch "geprüft". In Folge trägt die FAA ohne Prüfung in jeden
Schein ein "English proficient according to ICAO". Die FAA sagt, das
entspräche Level 4. Eine Nachprüfung o.ä. geht es nicht.

Die ICAO fordert den Sprachnachweis. Das LBA hat die
kompliziert-möglichste Umsetzung gewählt. Wie immer.
--
Thomas Borchert (EDHE)
Tobias Dussa
2010-11-27 12:11:26 UTC
Permalink
Hi,
Post by Thomas Borchert
Post by Tobias Dussa
Zumindest machen AFAIK zum
Beispiel auch US-Piloten einen solchen Test (und werden vermutlich
regelmäßig als Muttersprachler, also Level 6, befunden, womit sich
weitere Prüfungen erledigt haben).
In den US-Luftfahrtgesetzen steht schon immer: Wer einen US-Schein hat,
muss Englisch können. Das wird bei einer Validierung vom FSDO-Beamten
im Gespräch "geprüft". In Folge trägt die FAA ohne Prüfung in jeden
Schein ein "English proficient according to ICAO". Die FAA sagt, das
entspräche Level 4. Eine Nachprüfung o.ä. geht es nicht.
Ah. Verstehe. Vielen Dank für die Klarstellung! :)
Post by Thomas Borchert
Die ICAO fordert den Sprachnachweis. Das LBA hat die
kompliziert-möglichste Umsetzung gewählt. Wie immer.
Tscha...

Cheers,
Toby.
--
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---Ronald Reagan
Thomas Borchert
2010-11-27 13:11:39 UTC
Permalink
Tobias,
Ah. Verstehe. Vielen Dank für die Klarstellung!
Ach so: Ein Eintrag in Deinem US-Schein nutzt Dir für Deinen deutschen
Schein nichts, den ignoriert das LBA. Obwohl es um die gleiche ICAO
geht...
--
Thomas Borchert (EDHE)
Dr. Oliver Brock
2010-11-27 13:12:27 UTC
Permalink
Post by Thomas Borchert
Tobias,
Post by Tobias Dussa
Zumindest machen AFAIK zum
Beispiel auch US-Piloten einen solchen Test (und werden vermutlich
regelmäßig als Muttersprachler, also Level 6, befunden, womit sich
weitere Prüfungen erledigt haben).
In den US-Luftfahrtgesetzen steht schon immer: Wer einen US-Schein hat,
muss Englisch können. Das wird bei einer Validierung vom FSDO-Beamten
im Gespräch "geprüft". In Folge trägt die FAA ohne Prüfung in jeden
Schein ein "English proficient according to ICAO". Die FAA sagt, das
entspräche Level 4. Eine Nachprüfung o.ä. geht es nicht.
Die ICAO fordert den Sprachnachweis. Das LBA hat die
kompliziert-möglichste Umsetzung gewählt. Wie immer.
Einspruch, Euer Ehren!

Bevors zum LBA-Bashing geht, hilft ein Blick in die FAQ der ICAO, zu
finden hier:
http://www.icao.int/icao/en/trivia/peltrgFAQ.htm#25

Dort kann man sehen, dass das LBA bzw. die LuftPersV mit 4 Jahren
Gültigkeit sogar über die von der ICAO empfohlenen Zeiträume
hinweggeht... für IFR sind die Zeiten ICAO/D wieder gleich.

Die CAA UK hält sich an die DREI Jahre, FÜR ALLE:

http://www.caa.co.uk/docs/1688/ICAO%20Language%20Proficiency%20for%20Flight%20Crew.pdf

Jetzt bin ich neugierig auf den "komplizierten" Anteil, den es nur in D
gibt... !


Gruß,

Oliver
Thomas Borchert
2010-11-28 09:18:30 UTC
Permalink
Dr.,

Nach allem, was ich über das Verfahren in anderen Länder (USA,
Frankreich, Italien, usw., von China etc. ganz zu schweigen) weiß, kann
es nicht schwierig sein, im Vergleich zu Deutschland

- die Prüfungen und deren Ablauf deutlich zu vereinfachen
- den Erwerb der Prüfer-Berechtigungen deutlich zu vereinfachen

Es gibt viele Möglichkeiten - man könnte etwa beschließen, dass das
ohnehin recht spezielle BZF/AZF-Funksprechzeugnis als Sprachnachweis
genügt. Oder dass auch bei den höheren Leveln ein Prüfer (mit dessen
Personal- und Reisekosten) genügt. Man könnte auch (siehe USA) einfach
beschließen, dass es entgegen der ICAO-Idee keine Wiederholungsprüfung
gibt. Andere Länder haben noch deutlich kreativere Lösungen gefunden.
Abweichungen von der ICAO sind einfach - siehe z.B. IFR in Luftraum G
(Entschuldigung, dass es immer wieder diesselben Punkte sind - ist nun
mal so).

</sarkasmus on>
Immerhin haben wir anders als die anderen eine "ordentliche" Lösung.
Und auf die 3 oder 5 oder 10 Prozent weniger Privatpiloten, die wir
dadurch grob geschätzt haben werden, weil die das Fliegen aufgeben,
kommt's ja nicht an, oder? Man bedenke dagegen nur die Sicherheit, die
das bringt - schließlich können die nicht mehr beim Fliegen
verunglücken, wenn sie nicht mehr fliegen.
</sarkasmus off>
--
Thomas Borchert (EDHE)
Kai-Olav Roscher
2010-11-29 09:53:40 UTC
Permalink
Post by Thomas Borchert
Dr.,
Nach allem, was ich über das Verfahren in anderen Länder (USA,
Frankreich, Italien, usw., von China etc. ganz zu schweigen) weiß, kann
es nicht schwierig sein, im Vergleich zu Deutschland
- die Prüfungen und deren Ablauf deutlich zu vereinfachen
Ich habe bisher an zwei Prüfungen teilgenommen und kann nicht sagen,
dass der Ablauf in irgendeiner Weise kündtlich verkompliziert worden ist.

Bei der Level-4-Prüfung betrug mein Zeitaufwand (ohne An- und Abreise)
ca. 30 Minuten. Der Schwierigkeitsgrad war in meinen Augen wirklich einfach.

Die Level-6-Prüfung dauerte auch nicht wesentlich länger und war
dadurch, dass es praktisch ein reines Prüfungsgespräch ist, natürlich
weniger durchstrukturiert wie der Lvl 4 mit seinem Multiple-Choice Test
und dem Bildchen, dass man gezeigt bekommt. Aber dafür bekommt man ja
auch einen Freifahrschein auf Lebenszeit.
Post by Thomas Borchert
- den Erwerb der Prüfer-Berechtigungen deutlich zu vereinfachen
Der Erwerb der Prüferberechtigung für Lvl 4 hat mich etwa einen Tag
gekostet. AOPA und DAeC haben hier in Zusammenarbeit mit dem LBA ein
sehr gutes Modell entwickelt, das es ermöglicht hat viele Prüfer in
relativ kurzer Zeit auszubilden. Das hat zum einen dazu beigetragen,
vielen Piloten flächendeckend den Zugang zu Sprachprüfungen zu
ermöglichen und zum anderen die Abzockerei der Piloten bereits im Ansatz
zu ersticken. AOPA/DAeC-Mitglieder zahlen für einen Lvl-4 Test 20 € -
ich denke, das ist erträglich.

Leider gibt es für die AOPA/DAeC Prüfer im Moment noch nicht
flächendeckend die Möglichkeit Lvl-5 Prüfungen abzunehmen, hieran wird
aber wohl (hoffentlich) gearbeitet.
Post by Thomas Borchert
Es gibt viele Möglichkeiten - man könnte etwa beschließen, dass das
ohnehin recht spezielle BZF/AZF-Funksprechzeugnis als Sprachnachweis
genügt.
Dann müsste aber eine vernünftige Überprüfung der Sprachkompetenz im
Zuge der Abnahme des BZF/AZF erfolgen. Im Augenblick ist es möglich (und
wird auch praktiziert) sich durch bloßes auswendig-lernen der
(bekannten) englischen Texte auf die theoretische BZF/AZF Prüfung
vorzubereiten. Das ist naturgemäß beim Sprachkompetenz-Test mit seinem
ausgeprägt konversationellen Teil anders. Ich denke übrigens nicht,
dass Deutschland bezüglich der Sprachkompetenz Englisch ein Problemfall
ist, sondern dass eher andere Länder mit Hilfe dieser Regelung gezwungen
werden sollten, sich Gedanken über die sprachlichen Fertigkeiten ihrer
Piloten zu machen.

Oder dass auch bei den höheren Leveln ein Prüfer (mit dessen
Post by Thomas Borchert
Personal- und Reisekosten) genügt.
Da bin ich bei Dir, ich sehe nicht wirklich, wieso man für Lvl 5
zwingend zwei Prüfer braucht. Bei Lvl 6 könnte ich mir vorstellen, dass
man wegen der unbeschränkten Gültigkeit eher eine Notwendigkeit für zwei
Prüfer sieht.

Man könnte auch (siehe USA) einfach
Post by Thomas Borchert
beschließen, dass es entgegen der ICAO-Idee keine Wiederholungsprüfung
gibt. Andere Länder haben noch deutlich kreativere Lösungen gefunden.
Abweichungen von der ICAO sind einfach - siehe z.B. IFR in Luftraum G
(Entschuldigung, dass es immer wieder diesselben Punkte sind - ist nun
mal so).
Naja, der Vergleich hinkt ein bisschen. IFR in G und Regelungen zur
Sprachkompetenz haben genau gar nichts miteinander zu tun. Und
Abweichungen von ICAO-Regeln gibt es in vielen anderen Ländern auch
zuhauf - wenn das nicht möglich wäre, wage ich zu behaupten, dass die
ICAO niemals gegründet worden wäre. Man hat entschieden, dass es
Nachprüfungen für die Lvl 4 und 5 gibt. Wer die Sprachkompetenz Lvl 6
nachweist ist den Kram sein Leben lang los. Man kann also sein Englisch
so weit verbessern, dass man den Lvl 6 schafft und muss keine
Nachprüfung mehr machen. Das kann jeder selbst entscheiden.
Post by Thomas Borchert
</sarkasmus on>
Immerhin haben wir anders als die anderen eine "ordentliche" Lösung.
Und auf die 3 oder 5 oder 10 Prozent weniger Privatpiloten, die wir
dadurch grob geschätzt haben werden, weil die das Fliegen aufgeben,
kommt's ja nicht an, oder? Man bedenke dagegen nur die Sicherheit, die
das bringt - schließlich können die nicht mehr beim Fliegen
verunglücken, wenn sie nicht mehr fliegen.
</sarkasmus off>
Selbst die 3 Prozent wage ich zu bezweifeln. Die Durchfallquote bei Lvl
4 dürfte unter einem Prozent liegen. Und so leid es mir tut, da spricht
der Lotse in mir: wer die (wirklich einfachen) Anforderungen des Lvl 4
nicht erfüllt, der sollte in der Tat auch nicht englisch funken dürfen.

Mit freundlichen Grüßen,
Kai-Olav Roscher.
Tobias Mock
2010-11-29 10:31:53 UTC
Permalink
Post by Kai-Olav Roscher
Post by Thomas Borchert
Es gibt viele Möglichkeiten - man könnte
etwa beschließen, dass das
Post by Kai-Olav Roscher
Post by Thomas Borchert
ohnehin recht spezielle BZF/AZF-Funksprechzeugnis als Sprachnachweis
genügt.
Dann müsste aber eine vernünftige Überprüfung der Sprachkompetenz im
Zuge der Abnahme des BZF/AZF erfolgen.
Ja, genau. Mein Level-4-Prüfer meinte, BZF-1 wäre ja im Prinzip nur das
Nachplappern von Meldungen, gerade aber in Nicht-Standard-Situationen
würden sich sprachliche Probleme offenbaren. Möglich.
Trotzdem muss man sich doch fragen, warum der Staat ein BZF-1 ausstellt
und dann nicht das Rückgrat hat, zu sagen, hey, den haben wir geprüft,
der kann das, gut ist's.
Dann soll man halt direkt im BZF-1 das abprüfen, was man wissen will.
Einmal und fertig. Wenn ich so krank bin, dass ich mein Level-4-Englisch
nicht mehr beherrsche, dann kann ich sowieso nicht mehr fliegen.
Post by Kai-Olav Roscher
Ich denke übrigens nicht, dass Deutschland bezüglich der
Sprachkompetenz Englisch ein Problemfall ist, sondern dass eher andere
Länder mit Hilfe dieser Regelung gezwungen werden sollten, sich
Gedanken über die sprachlichen Fertigkeiten ihrer Piloten zu machen.
Einer der Aufhänger für die ganze Sache war damals nach meiner
Erinnerung eine asiatische Crew mit eklatanten Sprachmängeln. Es glaubt
aber doch niemand ernsthaft, dass die, die ja in ihrem System auch
irgendwie eine Funkberechtigung erworben hat, die neue Berechtigung in
eben jenem System nicht auch bekommt - und zwar auch weiterhin, ohne der
Sprache mächtig zu sein.
Post by Kai-Olav Roscher
Post by Thomas Borchert
</sarkasmus on> [...]
Und auf die 3 oder 5 oder 10 Prozent weniger Privatpiloten, die wir
dadurch grob geschätzt haben werden, weil die das Fliegen aufgeben,
kommt's ja nicht an, oder? [...]
</sarkasmus off>
Selbst die 3 Prozent wage ich zu bezweifeln. Die Durchfallquote bei
Lvl 4 dürfte unter einem Prozent liegen.
Mein Prüfer hat gesagt, er hätte bisher um die 75 Prüfungen abgenommen,
dabei seien drei Kandidaten (4 %) durchgefallen. Wobei man natürlich
nicht davon ausgehen kann, dass alle, die den ICAO-Test nicht bestehen,
das Fliegen an den Nagel hängen. Ich glaube, das war auch gar nicht
gemeint, sondern die Tatsache, dass die überbordende Bürokratie (auch
mit ihren Kosten) den Leuten das Fliegen zunehmend vermiest. Drei
Prozent unifaktoriell durch die Sprachprüfung halte ich auch für hoch
angesetzt, aber den Effekt merke ich bei mir persönlich schon auch - wie
ich schon schrieb, ich spiele in letzter Zeit immer mehr mit dem
Gedanken, die PPL ruhen zu lassen und mich auf's UL-Fliegen zu
beschränken. Gleicher Spaß für weniger Geld und weniger Theater.
Post by Kai-Olav Roscher
Und so leid es mir tut, da
spricht der Lotse in mir: wer die (wirklich einfachen) Anforderungen
des Lvl 4
nicht erfüllt, der sollte in der Tat auch nicht englisch funken dürfen.
Dann sollte er aber auch kein BZF-1 bekommen, sonst ist das BZF-1
schlicht sinnlos - da sind wir uns ja offenbar einig.

Tobias

---

Abk.':
Abk.': Abkürzungen ;-)
BZF-1: deutsches Funksprechzeugnis für englischen Funk
ICAO: Internationale Zivilluftfahrtbehörde
PPL: Privatpilotenlizenz
UL: Ultraleichtflugzeug
flieger-dieter
2010-11-30 19:09:40 UTC
Permalink
Hallo Kai-Olav,
Bei der Level-4-Prüfung betrug mein Zeitaufwand (ohne An- und Abreise) ca.
30 Minuten. Der Schwierigkeitsgrad war in meinen Augen wirklich einfach.
Du bist in Übung und kannst daher sehr gut Englisch. Leute, die vor 20
Jahren mal Englisch in der Schule hatten und nicht ständig in Übung sind,
tun sich da deutlich schwerer.
Das hat zum einen dazu beigetragen, vielen Piloten flächendeckend den
Zugang zu Sprachprüfungen zu ermöglichen und zum anderen die Abzockerei
der Piloten bereits im Ansatz zu ersticken. AOPA/DAeC-Mitglieder zahlen
für einen Lvl-4 Test 20 € - ich denke, das ist erträglich.
Ich habe als nicht-LVB-Mitglied bei einem LVB-Prüfer 50.-- abgedrückt, ich
finde das ganz schön viel !
Man hat entschieden, dass es Nachprüfungen für die Lvl 4 und 5 gibt. Wer
die Sprachkompetenz Lvl 6 nachweist ist den Kram sein Leben lang los. Man
kann also sein Englisch so weit verbessern, dass man den Lvl 6 schafft und
muss keine Nachprüfung mehr machen. Das kann jeder selbst entscheiden.
Ich halte die Nachprüffristen für viel zu kurz, hier hat doch wieder
fürchterlich der Amtsschimmel gewiehert. Irgendwie erinnert mich sehr das an
die verkürzten Nachprüffristen beim Medical (die ja dann Gottseidank
aufgrund der vielen Proteste wieder zurückgenommen wurden). Hier gebe ich
Thomas absolut recht. Man verlernt sein Englisch nicht nach 3 Jahren
(Nachprüffrist für Level 4 - IFR).

Du schreibst, dass jeder selbst entscheiden kann, ob er sein Englisch so
weit verbessern kann, dass er Level 6 schafft. Für jemanden, dessen
Schulenglisch weit zurückliegt und der nicht ständig in Übung ist, ist das
nicht so trivial und ist damit unverhältnismäßig.
Und so leid es mir tut, da spricht der Lotse in mir: wer die (wirklich
einfachen) Anforderungen des Lvl 4 nicht erfüllt, der sollte in der Tat
auch nicht englisch funken dürfen.
Jemandem, der gar kein Englisch kann, wird mit dieser Regelung der Flug ins
Ausland faktisch verboten. AFAIK darf er auch dann nicht ins Ausland
fliegen, wenn nebendran ein "Sprachkompetenzgeprüfter" Mensch sitzt und den
Funk übernimmt. In meinen Augen eine unmöglicher Sch... . Man darf ohne
Autopilot IFR fliegen, wenn nebendran einer sitzt, der den (englischen) Funk
übernimmt. Wieso sollte das bei einem VFR-Flug im Ausland nicht
funktionieren ???

Ich schließe mich den Kommentaren von Thomas an, Das LBA hat die
kompliziert-möglichste Umsetzung gewählt. Wie immer.

Gruß

Dieter
Stefan
2010-11-30 20:53:26 UTC
Permalink
Post by flieger-dieter
Bei der Level-4-Prüfung betrug mein Zeitaufwand (ohne An- und Abreise) ca.
30 Minuten. Der Schwierigkeitsgrad war in meinen Augen wirklich einfach.
Du bist in Übung und kannst daher sehr gut Englisch. Leute, die vor 20
Jahren mal Englisch in der Schule hatten und nicht ständig in Übung sind,
tun sich da deutlich schwerer.
Genau das ist der Grund für die Übung. Wer nicht ohne spezielle
Vorbereitung Level 4 schafft, der ist schlicht nicht funktauglich.
Post by flieger-dieter
Jemandem, der gar kein Englisch kann, wird mit dieser Regelung der Flug ins
Ausland faktisch verboten. AFAIK darf er auch dann nicht ins Ausland
fliegen, wenn nebendran ein "Sprachkompetenzgeprüfter" Mensch sitzt und den
Funk übernimmt.
Wo steht das?
flieger-dieter
2010-12-03 19:01:15 UTC
Permalink
Hallo Stefan,
Post by Stefan
Post by flieger-dieter
Jemandem, der gar kein Englisch kann, wird mit dieser Regelung der Flug ins
Ausland faktisch verboten. AFAIK darf er auch dann nicht ins Ausland
fliegen, wenn nebendran ein "Sprachkompetenzgeprüfter" Mensch sitzt und den
Funk übernimmt.
Wo steht das?
Das habe ich mal so irgendwo gelesen, die Stelle finde ich aber nicht mehr.

In §125 (1) LuftPersV steht sinngemäß, dass Inhaber einer Lizenz u.a. für
Flugzeuge, die am Sprechfunkverkehr im Flugfunkdienst teilnehmen,
ausreichender Kenntnisse der Sprache, in der der Sprechfunkverkehr
abgewickelt wird, oder der englischen Sprache bedürfen.

Das könnte man auch so interpretieren, dass dies nicht gefordert ist, wenn
der Inhaber der Lizenz nicht am Sprechfunkverkehr teilnimmt. Andererseits
habe ich jedoch auch keine Stelle gefunden, in der steht, dass jemand
anderer als der Pilot den Sprechfunkverkehr machen darf. Beim BZF bzw. AZF
war das noch so. Fragen über Fragen.

Gruß

Dieter
Michael Block
2010-11-30 23:27:23 UTC
Permalink
Post by flieger-dieter
fliegen, wenn nebendran ein "Sprachkompetenzgeprüfter" Mensch sitzt und den
Funk übernimmt. In meinen Augen eine unmöglicher Sch... . Man darf ohne
Autopilot IFR fliegen, wenn nebendran einer sitzt, der den (englischen) Funk
übernimmt. Wieso sollte das bei einem VFR-Flug im Ausland nicht
funktionieren ???
Hallo,

da ist schon ein kleiner Unterschied. Richtig, ich darf bei IFR den
Autopiloten durch jemanden ersetzen der ein AZF hat. Ich muss aber auch
selbst das AZF haben und in der Lage sein dem Funk zu folgen.

Du bist Pilot in Command und Du musst in der Lage sein dein Command
komplett selbst ausfuehren zu koennen, also auch Kommunikation.

Es sind oder waren auch Crews unterwegs, wo nur eine Person (nicht
zwingend ein Pilot) im Cockpit ist, die englisch kann und da in Echtzeit
immer fleissig den Funk hin und her uebersetzt.

Gruss Michael
Kai-Olav Roscher
2010-12-01 07:42:50 UTC
Permalink
Am 30.11.2010 20:09, schrieb flieger-dieter:
Hallo Dieter,
Post by flieger-dieter
Du bist in Übung und kannst daher sehr gut Englisch. Leute, die vor 20
Jahren mal Englisch in der Schule hatten und nicht ständig in Übung sind,
tun sich da deutlich schwerer.
Ich stimme Dir zu, dass die Hürde für Leute, deren Englisch eingerostet
ist, höher sein mag. Das verlängert allerdings die Dauer der Lvl 4
Prüfung nicht signifikant, sondern erschwert nur den Zugang zu den
höheren Leveln (wobei ich den Lvl 5 sinnfrei finde).
Post by flieger-dieter
Ich habe als nicht-LVB-Mitglied bei einem LVB-Prüfer 50.-- abgedrückt, ich
finde das ganz schön viel !
50,- Euro sind meiner Meinung nach die Schmerzgrenze die nicht
überschritten werden sollte. Ich habe hier auch schon Zahlen gehört, die
eher in der Region 80,- bis 90,- Euro liegen. Nach meinem ganz
persönlichen Empfinden ist das die Abzocke, von der ich in meinem
vorhergehenden Posting sprach.

Bei den 50,- Euro ist anteilig auch noch die Verwaltungsgebühr
enthalten, die der Prüfer an die Dachorganisation abführen muß, bzw. die
Kosten die der Prüfer hatte, um eine Einzelprüfergenehmigung zu erhalten
(soll beim LBA nicht ganz billig gewesen sein). Da relativiert sich der
Betrag, der wirklich beim Prüfer hängenbleibt ziemlich schnell. Hierbei
bin ich jetzt davon ausgegangen, dass das Equipment, das man meiner
Ansicht nach braucht, um eine Prüfung vernünftig durchzuführen (Laptop
und ein paar vernünftige Boxen) bereits vorhanden ist.
Post by flieger-dieter
Ich halte die Nachprüffristen für viel zu kurz, hier hat doch wieder
fürchterlich der Amtsschimmel gewiehert. Irgendwie erinnert mich sehr das an
die verkürzten Nachprüffristen beim Medical (die ja dann Gottseidank
aufgrund der vielen Proteste wieder zurückgenommen wurden). Hier gebe ich
Thomas absolut recht. Man verlernt sein Englisch nicht nach 3 Jahren
(Nachprüffrist für Level 4 - IFR).
Darüber kann man reden, drei Jahre sind in der Tat nicht viel. Bei
unserem Prüfer-Lehrgang hat keiner der Teilnehmer verstanden, wieso
IFR-Piloten, die ja naturgemäß öfter Englisch sprechen als die reinen
VFR´ler und daher auch besser in Übung sein sollten als diese, ein Jahr
früher wieder zu Nachprüfung antreten sollen. Ich nehme an, dass hier
ein gewisser Kontrollreflex die Regelungen bestimmt hat.
Post by flieger-dieter
Du schreibst, dass jeder selbst entscheiden kann, ob er sein Englisch so
weit verbessern kann, dass er Level 6 schafft. Für jemanden, dessen
Schulenglisch weit zurückliegt und der nicht ständig in Übung ist, ist das
nicht so trivial und ist damit unverhältnismäßig.
Da hast Du Recht - aber um genau diese Leute geht es in dem
Prificiency-Test. Wer einmal nachgewiesen hat, dass sein Englisch einen
gewissen Level übersteigt (Lvl 6 nämlich), dem glaubt man, dass es sich
nie wieder so weit verschlechtert, dass eine weitere Prüfung
erforderlich ist. Den anderen eben nicht. Ich selbst spreche recht gut
Englisch, merke aber jedesmal wieder, wenn ich nach einer längeren Pause
in den angelsächsischen Sprachraum komme, dass ich eine Weile brauche,
um warmzulaufen. Wenn jemand beruflich und privat paraktisch gar kein
Englisch spricht, kann ich mir schon vorstellen, dass sich in drei, vier
Jahren eine signifikante Verschlechterung einstellt.
Post by flieger-dieter
Jemandem, der gar kein Englisch kann, wird mit dieser Regelung der Flug ins
Ausland faktisch verboten. AFAIK darf er auch dann nicht ins Ausland
fliegen, wenn nebendran ein "Sprachkompetenzgeprüfter" Mensch sitzt und den
Funk übernimmt. In meinen Augen eine unmöglicher Sch... . Man darf ohne
Autopilot IFR fliegen, wenn nebendran einer sitzt, der den (englischen) Funk
übernimmt. Wieso sollte das bei einem VFR-Flug im Ausland nicht
funktionieren ???
Offen gestanden weiß ich nicht genau, ob das so ist - kann es mir aber
vorstellen, weil Deine Sprachkompetenz Bestandteil Deiner Lizenz ist und
nicht des Sprechfunkzeugnisses. Ich würde mir das daher auch so
herleiten, dass der PIC im Ausland eine entsprechende Sprachkompetenz
besitzen muß. Und ich denke auch, dass das genau der Sinn und Zweck
dieser Regelung sein sollte, nämlich die nicht englisch-sprechenden PICs
auf ihr Heimatland zu beschränken. Und als Lotse begrüße ich das auch
ausdrücklich - ich möchte nämlich wenn es eilig ist gerne direkt mit dem
PIC kommunizieren und nicht erst mit seinem Simultan-Dolmetscher, bei
dem dann naturgemäß Teile der übermittelten Information verlorengehen.
Post by flieger-dieter
Ich schließe mich den Kommentaren von Thomas an, Das LBA hat die
kompliziert-möglichste Umsetzung gewählt. Wie immer.
Ich denke nicht, daß die vorliegende Lösung die maximal komplizierte
ist. Sicherlich gibt es Raum für Verbesserungsmöglichkeiten. Man muß dem
LBA aber zugute halten, daß es gemeinsam mit DAeC/AOPA eine Möglichkeit
geschaffen hat, die Versorgung der Piloten mit Prüfern in der Fläche
schnell und verhätnismäßig unbürokratisch zu ermöglichen. Das mag man
für die Aufgabe einer Behörde halten, aber ich bin sicher, den meisten
von uns sind Gegenbeispiele bekannt.

Mit freundlichen Grüßen,
Kai-Olav Roscher.
Rolf Meyer
2010-11-29 11:03:10 UTC
Permalink
On Sun, 28 Nov 2010 10:18:30 +0100, Thomas Borchert
Post by Thomas Borchert
</sarkasmus on>
Immerhin haben wir anders als die anderen eine "ordentliche" Lösung.
Und auf die 3 oder 5 oder 10 Prozent weniger Privatpiloten, die wir
dadurch grob geschätzt haben werden, weil die das Fliegen aufgeben,
kommt's ja nicht an, oder? Man bedenke dagegen nur die Sicherheit, die
das bringt - schließlich können die nicht mehr beim Fliegen
verunglücken, wenn sie nicht mehr fliegen.
</sarkasmus off>
Mag sarkastisch sein, aber beim extrem niedrigen Trainingsstand vieler
deutscher Privatpiloten ist das vielleicht wirklich ein Weg die
Sicherheit zu erhöhen wenn sie es dann sein lassen...

Ich muss jetzt ehrlich sagen dass die Level 4 Prüfung nicht wirklich
schlimm war, einfach noch mal ca. 10 Minuten Gespräch auf Englisch im
Anschluss an meine beiden Simulatortage und das ganze war gegessen.
Klar, um Dokumentation und Neu-Ausstellung des Scheines muss ich mich
nicht kümmern, aber ist das wirklich so ein riesen Aufwand?
Tobias Mock
2010-11-29 14:38:56 UTC
Permalink
Post by Rolf Meyer
Mag sarkastisch sein, aber beim extrem niedrigen Trainingsstand vieler
deutscher Privatpiloten ist das vielleicht wirklich ein Weg die
Sicherheit zu erhöhen wenn sie es dann sein lassen...
Die Sprachprüfung mit anschließender Neuausstellung der Lizenz (japp!
Muss ja schließlich eingetragen werden!) haben mich soeben so viel
gekostet wie eine Stunde Ultraleichtflug. Klar, ist nicht die Welt, aber
soviel halt zum Thema Trainingsstand vs. Sicherheitstheater.
Post by Rolf Meyer
Ich muss jetzt ehrlich sagen dass die Level 4 Prüfung nicht wirklich
schlimm war, einfach noch mal ca. 10 Minuten Gespräch auf Englisch im
Anschluss an meine beiden Simulatortage und das ganze war gegessen.
Klar, um Dokumentation und Neu-Ausstellung des Scheines muss ich mich
nicht kümmern, aber ist das wirklich so ein riesen Aufwand?
Naja. Wenn man das aneinander anschließen will, sucht man sich am besten
für den zweijährlichen Übungsflug einen Fluglehrer, der auch die
Sprachprüfung abnehmen kann. Das sind noch längst nicht alle. Und dann
kommt das nächste Problem:

Nicht alle sind so phlegmatisch wie ich und zögern den Übungsflug immer
bis fast zum Ablauf der Klassenberechtigung hinaus. Bei mir waren jetzt
noch elf Tage Zeit, was zu dieser Jahreszeit für einen Sichtflieger
natürlich ein gewisses Vabanquespiel ist.
Dementsprechend wurde nun meine Klassenberechtigung bis zum 08.12.2012
und mein Sprachzeugnis bis 27.11.2014 verlängert. (Bisher) elf Tage
Differenz bei der nächsten Sprachprüfung in vier Jahren.

Wenn ich den übernächsten Übungsflug zusammen mit der nächsten
Sprachprüfung zum frühestmöglichen Zeitpunkt (09.12.2013) mache,
verschenke ich von vier Jahren Sprachzeugnis-Gültigkeit fast ein ganzes
Jahr (bis 09.12.2017 statt bis 27.11.2018).

Die ewigen Wiederholungsprüfungen find ich nicht zuletzt deshalb
behämmert, weil ich ja nunmal einigermaßen englisch kann (der
muttersprachliche Prüfer meinte immerhin, ich könnte durchaus überlegen,
Level 6 anzustreben - aber was ist das wieder für ein Aufwand?
Level-6-Prüfer gibt's ja im ganzen Land kaum).

Mir gefällt der Satz von Charles de Montesquieu (1689-1755): "Wennn es
nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein
Gesetz zu machen".

Tobias
Alexandros Gougousoudis
2010-11-30 15:45:13 UTC
Permalink
Post by Rolf Meyer
Klar, um Dokumentation und Neu-Ausstellung des Scheines muss ich mich
nicht kümmern, aber ist das wirklich so ein riesen Aufwand?
Bei mir wurde auch nichts neu ausgestellt, der Sprachprüfer stempelt
einfach die bestandene Prüfung ein und fertig. Geht aber nur, wenn man
ein BZF vor dem Stichtag hat und die Ausnahmeregelung für ICAO 4 bis
Ende 2010 bereits drin steht. Was bei mir so war.

Ansonsten gebe ich Dir recht. Wir haben ICAO 4 im Verein gemacht, war
einfach, kurz und billig und durchgefallen ist auch keiner. Mag sein,
dass andere Länder einen pragmatischeren Ansatz haben, aber ein
Katastrophe ist das in D auch nicht. Wer ICAO 4 nicht schafft, sollte
auch in keinem Fall Englisch funken, das geht in die Hose. Das hält aber
keinen Flieger vom fliegen in Deutschland ab, wo die meisten eh nur 2
Plätze weiter zum Kaffee fliegen (ja, ich auch :-) ).

Als PAX machen mir die ganzen Chinesen, Russen, Spanier und Franzosen
mehr Bange, die so einen Test nicht ablegen müssen und grausam Englisch
sprechen. Zumindest die Beispiele die ich gehört habe, möchte nicht
Verallgemeinern.

Wenn einen der eigene Ehrgeiz zu ICAO 5 und 6 treibt ist das zwar schön
aber unnötig. Die Prüfungen sind aufwendig und teuer und man eigentlich
nicht mehr. Ich habe für 30 EUR und keinem Aufwand 4 Jahre Ruhe, für die
höheren Weihen zahlen die Leute 160 - 250 EUR und binden sich einen Tag
ans Bein, werden danach aber trotzdem nicht mit Herr Doktor
angesprochen. :-)

cu
Dros
Olaf Musch
2010-11-30 18:48:28 UTC
Permalink
Post by Tobias Dussa
für die
höheren Weihen zahlen die Leute 160 - 250 EUR
90 Euro
Post by Tobias Dussa
und binden sich einen Tag
30 Minuten
Post by Tobias Dussa
ans Bein, werden danach aber trotzdem nicht mit Herr Doktor
angesprochen. :-)
Stimmt, haben aber 8 Jahre Ruhe (Level 5, PPL) ;-)

Olaf
Alexandros Gougousoudis
2010-12-01 11:00:43 UTC
Permalink
Moin,
Post by Olaf Musch
Post by Alexandros Gougousoudis
höheren Weihen zahlen die Leute 160 - 250 EUR
90 Euro
Ok, mir wurden hier in und um Berlin deutlich höhere Preise genannt,
weiter weg lohnt sich wegen der Fahrtkosten dann auch nicht.
Post by Olaf Musch
Post by Alexandros Gougousoudis
und binden sich einen Tag
30 Minuten
30 Minuten? Die gehen von einem 2 stündigen Test aus?! Nicht mal der
Level 4 dauert 30 Minuten, Wartezeit zwischen den einzelnen Tests mal
nicht mitgerechnet.
Post by Olaf Musch
Post by Alexandros Gougousoudis
ans Bein, werden danach aber trotzdem nicht mit Herr Doktor
angesprochen. :-)
Stimmt, haben aber 8 Jahre Ruhe (Level 5, PPL) ;-)
Na um auf mein Preis-Leistungsniveau zu kommen, müsstest Du schon 12
Jahre Ruhe haben. :-)

cu
Dros
Heico Lorenz
2010-12-01 21:55:06 UTC
Permalink
Post by Alexandros Gougousoudis
30 Minuten? Die gehen von einem 2 stündigen Test aus?! Nicht mal der
Level 4 dauert 30 Minuten, Wartezeit zwischen den einzelnen Tests mal
nicht mitgerechnet.
30 Minuten, 150 EUR für Level 6 und für immer Ruhe - ich finde das
durchaus akzeptabel.

VG,
Heico
Tobias Mock
2010-12-01 22:05:34 UTC
Permalink
Post by Heico Lorenz
30 Minuten, 150 EUR für Level 6 und für immer Ruhe - ich finde das
durchaus akzeptabel.
150 Euro für die Erlaubnis, etwas zu tun, das ich längst kann (was ich
auch schon mehrfach in Prüfungen nachgewiesen habe) und schon lange
mache, das finde ich NICHT akzeptabel. Ich hab ein Zeugnis, das mich
berechtigt, Flugfunk in Englisch durchzuführen. Dafür hab ich bezahlt
und es hat eine behördliche Prüfung gegeben. Das muss doch dann
irgendwann auch mal reichen.

Als nächstes kommt die EASA und fordert eine Prüfung, dass man in der
Lage ist, vor nem Flug pinkeln zu gehen und alle sagen, naja, 150 Euro,
ist doch okay, mein Gott.

Tobias
Heico Lorenz
2010-12-02 01:16:44 UTC
Permalink
Post by Tobias Mock
Post by Heico Lorenz
30 Minuten, 150 EUR für Level 6 und für immer Ruhe - ich finde das
durchaus akzeptabel.
150 Euro für die Erlaubnis, etwas zu tun, das ich längst kann (was ich
auch schon mehrfach in Prüfungen nachgewiesen habe) und schon lange
mache, das finde ich NICHT akzeptabel. Ich hab ein Zeugnis, das mich
berechtigt, Flugfunk in Englisch durchzuführen. Dafür hab ich bezahlt
und es hat eine behördliche Prüfung gegeben. Das muss doch dann
irgendwann auch mal reichen.
Du hast grundsätzlich recht - ich hatte das nur im Vergleich zur anderen
Variante - alle x Jahre wieder und wieder geprüft zu werden - gesehen.

Die Language Proficiency Checks an sich finde ich auch fragwürdig. Wobei
es mir manchmal schon fast die Zehennägel hochrollt, wenn ich im Funk
mitbekomme, wie manche Kollegen sogar auf Deutsch das Stottern anfangen.
Da könnte man schon fast auf die Idee kommen, einen Sprachtest Deutsch
für Muttersprachler einzuführen ;-)

VG,
Heico
Jörg Pauly
2010-12-02 19:22:13 UTC
Permalink
Am 02.12.2010 02:16, schrieb Heico Lorenz:

[...]
Post by Heico Lorenz
Die Language Proficiency Checks an sich finde ich auch fragwürdig. Wobei
es mir manchmal schon fast die Zehennägel hochrollt, wenn ich im Funk
mitbekomme, wie manche Kollegen sogar auf Deutsch das Stottern anfangen.
Da könnte man schon fast auf die Idee kommen, einen Sprachtest Deutsch
für Muttersprachler einzuführen ;-)
Leider leider hast Du da Recht!
Was auch an unkontrollierten Plätzen manchmal über Funk kommt, regt
schon zum Fremd-Schämen an. Und manchmal reisst man sich in einer CTR
nur vom Zuhören die Haare raus, wenn z.B. jemand einfach nicht in der
Lage ist, eine vernünftige Positionsmeldung abzusetzen, ohne die
Frequenz eine gefühlte halbe Stunde zu blocken!

Ich kann jede TWR-Crew verstehen, die einen Durchflug verweigert, wenn
sich der Pilot bei der Anfrage einen abstammelt oder einen ganzen Roman
erzählt.

Aber das hat ja mit der Sprach-Kompetenz nichts zu tun, das ist ganz
einfach mangelndes Training. Ein Türmer sagte mir mal: "Das ist ganz
einfach: Ein Pilot fliegt so, wie er funkt!"

Und irgendwie hat der Mann Recht...
--
Viele Grüsse
Jörg Pauly
Thomas Borchert
2010-12-02 21:57:04 UTC
Permalink
Heico,
Post by Heico Lorenz
Da könnte man schon fast auf die Idee kommen, einen Sprachtest Deutsch
für Muttersprachler einzuführen
Nein, da könnte man auf die Idee kommen, dass auch das Funksprechzeugnis
in der derzeitigen Form wirkungsloser Unfug ist.
--
Thomas Borchert (EDHE)
Heico Lorenz
2010-12-05 00:19:47 UTC
Permalink
Thomas,
Post by Thomas Borchert
Post by Heico Lorenz
Da könnte man schon fast auf die Idee kommen, einen Sprachtest Deutsch
für Muttersprachler einzuführen
Nein, da könnte man auf die Idee kommen, dass auch das Funksprechzeugnis
in der derzeitigen Form wirkungsloser Unfug ist.
Einverstanden. Wieder ein gutes Beispiel dafür dass die Sicherheit in
der Luftfahrt nicht durch immer weiter zunehmende Regulierung, sondern
vor allem durch kontinuierliche Übung erhöht werden kann, welche durch
die zunehmende Regulierung jedoch torpediert wird. Aber wem sage ich
das, das wissen wir sowieso alle schon lange.

VG,
Heico
Thomas Borchert
2010-12-05 17:59:43 UTC
Permalink
Heico,
Post by Heico Lorenz
dass die Sicherheit in
der Luftfahrt nicht durch immer weiter zunehmende Regulierung, sondern
vor allem durch kontinuierliche Übung erhöht werden kann, welche durch
die zunehmende Regulierung jedoch torpediert wird.
So ist es. Überspitzt gesagt: Mach Fliegen einfacher und billiger, dann
wird es auch sicherer.
--
Thomas Borchert (EDHE)
E.-R. Bruecklmeier
2010-12-05 18:55:51 UTC
Permalink
Nein, da k�nnte man auf die Idee kommen, dass auch das Funksprechzeugnis
in der derzeitigen Form wirkungsloser Unfug ist.
Endlich mal eine vernünftige Einstellung zum Thema - Danke!

Der ganze Lizenzfetischismus in diesem Lande dient letztlich nur dazu,
sich besser zu fühlen, als Mitmenschen die irgendeine Pappe nicht haben.

Das Ganze gipfelt dann in der Fischereiprüfung....
Stefan
2010-12-05 19:59:08 UTC
Permalink
Post by E.-R. Bruecklmeier
das Funksprechzeugnis in der derzeitigen Form wirkungsloser Unfug ist.
Der ganze Lizenzfetischismus in diesem Lande dient letztlich nur dazu,
Du übersiehst ob all des Institutinenbashing geflissentlich, dass die
Funklizenz keineswegs eine Erfindung von (hier ein Land Deiner Wahl
einsetzen) ist, sondern durch ein internationales Abkommen gefordert
wird. Und ja, auch in den USA musst Du eine Funkprüfung ablegen, nur ist
die in der PPL-Ausbildung inbegriffen. Man kann in guten Treuen darüber
streiten, ob die Möglichkeit, ein PPL auch ohne Funkprüfung zu machen
(und dann halt nur im Luftraum G und E zu fliegen), nicht vielleicht
sogar eine Erleichterung ist.
Tobias Schnell
2010-12-05 20:43:24 UTC
Permalink
Post by Stefan
Und ja, auch in den USA musst Du eine Funkprüfung ablegen
Das ist nicht richtig.

Nix für ungut...
Tobias
Stefan
2010-12-05 20:46:06 UTC
Permalink
Post by Tobias Schnell
Post by Stefan
Und ja, auch in den USA musst Du eine Funkprüfung ablegen
Das ist nicht richtig.
Du solltest den Satz zu ende lesen.
Tobias Schnell
2010-12-05 21:02:04 UTC
Permalink
Post by Stefan
Post by Tobias Schnell
Das ist nicht richtig.
Du solltest den Satz zu ende lesen.
Wenn Du mit "Funkprüfung" meinst, dass der Kandidat während des
Prüfungsflugs funken muss, hast Du recht. Ist das aber nicht ein wenig
hergeholt?

Zumal in den USA jemand, der einen PPL "in the middle of nowhere" macht
und deshalb fast zwangsläufig während Ausbildung und Prüfung nur
minimalem Sprechfunk ausgesetzt ist, sich am Tag nach seiner Prüfung an
einem Class-B-Crossing in LAX versuchen kann.

Grüße
Tobias
Jürgen Exner
2010-12-05 21:56:41 UTC
Permalink
Post by Stefan
Post by Tobias Schnell
Post by Stefan
Und ja, auch in den USA musst Du eine Funkprüfung ablegen
Das ist nicht richtig.
Du solltest den Satz zu ende lesen.
Tobias hat Recht. Es gibt keine Pruefung fuer das Restricted Radio
Operator Certificate.

jue
Jürgen Exner
2010-12-05 21:55:26 UTC
Permalink
Post by Stefan
wird. Und ja, auch in den USA musst Du eine Funkprüfung ablegen,
Nein, das ist falsch. Das Restricted Radio Operator Certicifate ist
- erstens im nationalen Luftraum der USA nicht erforderlich (und die
allerwenigsten Privatpiloten haben eines) und
- zweitens wird es gegen eine Verwaltungsgebuehr ohne weitere Pruefung
auf Antrag per Post zugeschickt.
Post by Stefan
nur ist die in der PPL-Ausbildung inbegriffen.
Na ja, wie man es nimmt. Einen formalen Bestandteil "Funkausbildung"
gibt es nicht, wuerde auch niemandem einfallen sowas zu machen.
Aber natuerlich bedient der Flugschueler das Funkgeraet und macht die
notwendigen Funksprueche, sowohl die self-announcements an E- und
G-Flughaefen als auch bei den vorgeschriebenen Landungen auf
kontrollierten Flughaefen und waehrend der vorgeschriebenen
Cross-Country Fluege.
Post by Stefan
Man kann in guten Treuen darüber
streiten, ob die Möglichkeit, ein PPL auch ohne Funkprüfung zu machen
(und dann halt nur im Luftraum G und E zu fliegen), nicht vielleicht
sogar eine Erleichterung ist.
Ja, es gibt Flugzeuge, die kein Funkgeraet haben. Nein, sie sind bei
anderen Piloten ueberhaupt nicht beliebt, weil sie die dringend
empfohlenen Ankuendigungen auf nicht-kontrollierten Flughaefen nicht
machen koennen.
Bei allen Mietflugzeuge ohne Bordelektronik (und damit ohne eingebautes
Funkgeraet) die ich kenne, stellt der Vermieter sogar ein tragbares
Funkgeraet kostenlos zur Verfuegung.

jue
Jürgen Exner
2010-12-06 11:32:24 UTC
Permalink
Post by Jürgen Exner
Post by Stefan
wird. Und ja, auch in den USA musst Du eine Funkprüfung ablegen,
Nein, das ist falsch. Das Restricted Radio Operator Certicifate ist
- erstens im nationalen Luftraum der USA nicht erforderlich (und die
allerwenigsten Privatpiloten haben eines) und
- zweitens wird es gegen eine Verwaltungsgebuehr ohne weitere Pruefung
auf Antrag per Post zugeschickt.
Post by Stefan
nur ist die in der PPL-Ausbildung inbegriffen.
Na ja, wie man es nimmt. Einen formalen Bestandteil "Funkausbildung"
gibt es nicht, wuerde auch niemandem einfallen sowas zu machen.
Aber natuerlich bedient der Flugschueler das Funkgeraet und macht die
notwendigen Funksprueche, sowohl die self-announcements an E- und
G-Flughaefen als auch bei den vorgeschriebenen Landungen auf
kontrollierten Flughaefen und waehrend der vorgeschriebenen
Cross-Country Fluege.
Nachtrag: die Sache hat mir keine Ruhe gelassen und ich habe nochmals
alte Unterlagen gewaelzt:

In FAA-S-8081-14AS Private Pilot - Practical Test Standards gibt es
tatsaechlich einen Task III-A: Radio Communications and ATC Light
Signals
Objective: To determine that the applicant:
1: Exhibits knowldge of the elements related to radio communications.
2: Selects appropriate frequencies.
3: Transmits using recommended phraseology.
4: Acknowledges radio communications and complies with instructions.

Diese "Funkpruefung" ist somit einer von insgesamt 48 Tasks, die ein
PPL-ASEL Kandidat beherrschen muss und die in der 2-3-stuendigen
praktischen Pruefung geprueft werden.
Ich kann dir aber aus eigener Erfahrung sagen, dass der Schwerpunkt der
Pruefung ganz sicherlich nicht dieser Task ist.

jue
E.-R. Bruecklmeier
2010-12-06 05:57:11 UTC
Permalink
Post by Stefan
Du übersiehst ob all des Institutinenbashing geflissentlich, dass die
Funklizenz keineswegs eine Erfindung von (hier ein Land Deiner Wahl
einsetzen) ist, sondern durch ein internationales Abkommen gefordert
wird. Und ja, auch in den USA musst Du eine Funkprüfung ablegen,
Das widerspricht den Informationen, die ich habe.

nur ist
Post by Stefan
die in der PPL-Ausbildung inbegriffen. Man kann in guten Treuen darüber
streiten, ob die Möglichkeit, ein PPL auch ohne Funkprüfung zu machen
(und dann halt nur im Luftraum G und E zu fliegen), nicht vielleicht
sogar eine Erleichterung ist.
Das Problem ist ganz anders gelagert. In D-Land käme man gar nicht auf
die Idee irgendwas ohne entsprechende Pappe zu versuchen - man würde
sofort Chaos und Anarchie aufziehen sehen. Und wenn ich mir die
Kommentare in dieser Gruppe ansehe, dann wird mir immer wieder klar, wie
weit verbreitet diese Ansicht ist.

Meine ganz persönliche Meinung: Fliegen ist eher leichter und nicht
gefährlicher als Autofahren und es gibt keinen vernünftigen Grund, es
stärker als dieses zu reglementieren. Und mal ehrlich: Wie sich jemand
auf einer Info Frequenz anstellt, ist sowas von egal. Jaja - ich hör das
Geschrei schon... hier sind sowieso fast nur 100% professionell
arbeitende Freizeitflugkapitäne unterwegs ;-).

Eric.
Kai Ottlik
2010-12-11 12:48:12 UTC
Permalink
[...] Man kann in guten Treuen darüber
streiten, ob die Möglichkeit, ein PPL auch ohne Funkprüfung zu machen
(und dann halt nur im Luftraum G und E zu fliegen), nicht vielleicht
sogar eine Erleichterung ist.
Wieso nur G und E? Beim UL Schein ist das so. (Funk im Theorieuntericht
enthalten. Keine Prüfung in Funk.)
Klappt (bei guter Ausbildung) ausgezeichnet. Und nein, ich habe auch vor
großen Flugplätzen keine Angst. Auch nicht im Ausland. Und beschwert hat
sich auch noch keiner.

kai
Thomas Borchert
2010-12-02 21:57:03 UTC
Permalink
Tobias,
Post by Tobias Mock
Als nächstes kommt die EASA und fordert eine Prüfung, dass man in der
Lage ist, vor nem Flug pinkeln zu gehen und alle sagen, naja, 150 Euro,
ist doch okay, mein Gott.
Genau so ist es. Wie die Amis so schön sagen: We have seen the enemy. It
is us.
--
Thomas Borchert (EDHE)
Wolfgang Schmidt
2010-12-04 14:53:08 UTC
Permalink
Am 01.12.2010 23:05, schrieb Tobias Mock:
............>
Post by Tobias Mock
Als nächstes kommt die EASA und fordert eine Prüfung, dass man in der
Lage ist, vor nem Flug pinkeln zu gehen und alle sagen, naja, 150 Euro,
ist doch okay, mein Gott.
Du sprichst mir aus dem Herzen

Wolfgang
Jörg Pauly
2010-12-02 19:13:14 UTC
Permalink
Post by Olaf Musch
Post by Tobias Dussa
für die
höheren Weihen zahlen die Leute 160 - 250 EUR
150 €
Post by Olaf Musch
90 Euro
Post by Tobias Dussa
und binden sich einen Tag
30 Minuten
25 Minuten
Post by Olaf Musch
Post by Tobias Dussa
ans Bein, werden danach aber trotzdem nicht mit Herr Doktor
angesprochen. :-)
Stimmt, haben aber 8 Jahre Ruhe (Level 5, PPL) ;-)
Ein Leben lang Ruhe (Level 6, PPL, AZF) ;-)
--
Viele Grüsse
Jörg Pauly
Tobias Mock
2010-12-02 22:39:33 UTC
Permalink
Post by Jörg Pauly
Ein Leben lang Ruhe (Level 6, PPL, AZF) ;-)
Ach ja? Da freu Dich mal nicht zu früh... "Ein Leben lang Ruhe" haben
wir mit unserem BZF-I alle gedacht - bis die neue Regelung der ICAO kam.

Tobias
Martin Hotze
2010-11-30 22:45:31 UTC
Permalink
Post by Alexandros Gougousoudis
Wenn einen der eigene Ehrgeiz zu ICAO 5 und 6 treibt ist das zwar schön
aber unnötig. Die Prüfungen sind aufwendig und teuer und man eigentlich
nicht mehr. Ich habe für 30 EUR und keinem Aufwand 4 Jahre Ruhe, für die
höheren Weihen zahlen die Leute 160 - 250 EUR und binden sich einen Tag
ans Bein, werden danach aber trotzdem nicht mit Herr Doktor
angesprochen. :-)
Wie ist das: ich habe das AFZ aus dem letzten Jahrhundert. Und ich habe
den US-PPL. Muss ich so einen ICAO Sprachtest machen?

#m
--
"What would I do with 72 virgins? That's not a reward,
that's a punishment. Give me two seasoned whores any day."
(Billy Connolly)
Thomas Borchert
2010-12-01 18:26:58 UTC
Permalink
Martin,
Post by Martin Hotze
Wie ist das: ich habe das AFZ aus dem letzten Jahrhundert. Und ich habe
den US-PPL. Muss ich so einen ICAO Sprachtest machen?
Nichts für ungut, aber erstaunlich, dass diese Frage im Dezember 2010 noch
aufkommt.

Für die US-Lizenz brauchst Du eine neue, mit Eintrag "English Proficient".
Kostet bei einer "echten" US-Lizenz zwei Dollar, geht über die
FAA-Website. Ich meine zu erinnern, dass bei einer Validierung eine
Neuausstellung erforderlich ist, mit allem Tamtam - aber ich kann mich
irren.

Für die deutsche Lizenz brauchst Du, unabhängig von AZF oder nicht, eine
Sprachprüfung, die Details lassen sich googlen.

Wer nur ein AZF/BZF ohne Lizenz hat (das Ehefrauen/Mitflieger-Modeel), ist
meines Wissens gekniffen, er darf fortan nicht mehr Englisch funken, denn
eine Sprachprüfung darf nur in eine Pilotenlizenz eingetragen werden.
Gleiches gilt für UL-Piloten, wenn sie in bestimmtes Ausland fliegen -
wenn dort, anders als hier, auch für ULer ein Nachweis gefordert wird -
denn das LBA weigert sich, Einträge in UL-Lizenzen vorzunehmen.

Da sieht man doch mal, wie einfach und simpel und luftfahrerfreundlich die
Umsetzung des LBA gelungen ist...
--
Thomas Borchert (EDHE)
Dr. Oliver Brock
2010-12-01 19:54:29 UTC
Permalink
Am 01.12.2010 19:26, schrieb Thomas Borchert:
...
Post by Thomas Borchert
Wer nur ein AZF/BZF ohne Lizenz hat (das Ehefrauen/Mitflieger-Modeel), ist
meines Wissens gekniffen, er darf fortan nicht mehr Englisch funken, denn
eine Sprachprüfung darf nur in eine Pilotenlizenz eingetragen werden.
Gleiches gilt für UL-Piloten, wenn sie in bestimmtes Ausland fliegen -
wenn dort, anders als hier, auch für ULer ein Nachweis gefordert wird -
denn das LBA weigert sich, Einträge in UL-Lizenzen vorzunehmen.
Da sieht man doch mal, wie einfach und simpel und luftfahrerfreundlich die
Umsetzung des LBA gelungen ist...
Moin...

...und schon wieder ein Kommentar, Euer Ehren :-)...

Die ICAO schreibt Folgendes (zitiert aus den FAQ auf www.icao.int):

"All pilots shall meet the language proficiency requirements when they
fly internationally. The provisions contained in Annex 10 (Chapter 5,
former paragraphs 5.2.1.2.3 and 5.2.1.2.4), which allowed the use of
interpreters, have been withdrawn."

Unsere US-amerikanischen Freunde dies (auf
http://www.faa.gov/licenses_certificates/airmen_certification/english_proficiency/):

"Effective March 5, 2008, the International Civil Aviation Organization
(ICAO) requires the following certificate holders who operate
internationally to have a certificate stating that the holder is
proficient in the use of the English language:

* Private, commercial, and airline transport pilots with powered
aircraft ratings
* Flight engineers and flight navigators
* Control tower operators"

Damit ist das Freund/Frau-Modell in der Tat zumindest im Ausland
vorbei. Wenn ich das richtig sehe, ist das aber auch die ICAO-Vorgabe.

Eine Sprachprüfung ist für Fliegen in D nach LuftPersV §125 nicht
notwendig, wenn man nach LuftVG §1, Abs 2 folgende Geräte bewegt:

"Segelflugzeuge
5. Motorsegler
6. Frei- und Fesselballone
7. Drachen
8. Rettungsfallschirme
9. Flugmodelle
10. Luftsportgeräte

Das LBA ist bekannterweise für UL-Lizenzen nicht zuständig, sondern DULV
und DAeC (s. LuftverkehrsG). Diese tragen nichts in die deutschen
UL-Lizenzen ein, weil man es für D schlichtweg nicht benötigt (zum Glück
für viele, die D nie verlassen, das hatten sich die beiden Verbände auch
auf die Fahnen geschrieben).

Welche Staaten in Europa verlangen denn KONKRET die ICAO language
proficiency? Also die Dänen prüfen offenbar streng die E-Klasse und
höher bei evtl. ramp checks, aber beim dänischen UL-Verband steht auf
dem Antrag, den man vor Einflug nach DK ausfüllen muss, nichst von
irgendeiner Sprachprüfung:

http://www.dulfu.dk/data/archive/files/EnglishInfo2010.pdf

Mit Fragenzeichen in den AUgen und Gruß,

Oliver
EDDH
Thomas Borchert
2010-12-01 20:52:43 UTC
Permalink
Dr.,
Post by Dr. Oliver Brock
Welche Staaten in Europa verlangen denn KONKRET die ICAO language
proficiency? Also die Dänen
Genau. ;-)

Ich glaube, wir haben hier grundsätzlich verschiedene Ansätze. Meiner
ist, dass man als Behörde (LBA und EASA) das Fliegen für Privatpiloten
viel einfacher machen könnte, und zwar innerhalb der bestehenden
Rahmenbedingungen - wenn man nur will. Will man aber nicht. Das siehst
Du offenbar anders.

Ich sehe es zum Beispiel als Verlust an, wenn Mitflieger(innen) auf
einmal nicht mehr Funken dürfen, obwohl es ihnen Spaß macht. Du
offenbar nicht.
--
Thomas Borchert (EDHE)
Dr. Oliver Brock
2010-12-01 22:08:19 UTC
Permalink
Post by Thomas Borchert
Dr.,
Post by Dr. Oliver Brock
Welche Staaten in Europa verlangen denn KONKRET die ICAO language
proficiency? Also die Dänen
Genau. ;-)
Ich glaube, wir haben hier grundsätzlich verschiedene Ansätze. Meiner
ist, dass man als Behörde (LBA und EASA) das Fliegen für Privatpiloten
viel einfacher machen könnte, und zwar innerhalb der bestehenden
Rahmenbedingungen - wenn man nur will. Will man aber nicht. Das siehst
Du offenbar anders.
Ich sehe es zum Beispiel als Verlust an, wenn Mitflieger(innen) auf
einmal nicht mehr Funken dürfen, obwohl es ihnen Spaß macht. Du
offenbar nicht.
Hi...

Wollen wir nicht beim Thema bleiben? Also Du hattest ja erwähnt, dass es
Staaten in EU gäbe, die auch für UL die language proficiency verlangen.

Welche sind es denn nun und wo kann $UL-Pilot sowas nachlesen?



Sonst ist der thread hier der Falsche... sondern er müsste irgendwie was
mit LBA/EASA-contra heissen oder so... .

Funkende Mitflieger: Du meinst solche, die keine Lizenz haben und im
Ausland von rechts funken möchten? Ich denke, die Zahl derer hält sich
vermutlich in Grenzen (nein, ich habe keine Fundstelle)... .

Es ging hier um UL..und für die ist das LBA nun mal nicht zuständig, wie
in vielen anderen Staaten (z.B. DK, UK...) auch.
Dem LBA oder der EASA einen wie auch immer gearteten Willen (wer genau
will denn da etwas) zu unterstellen, halte ich schon für mutig.

Die andere Seite sieht doch so aus, dass eine national/international
aviation authority (oder irgendeine andere beliebige Behörde) sich schon
Gedanken machen muss, alles unter einen Hut zu bekommen und trotzdem in
UNSEREM System rechtssicher zu bleiben (nein, wir sind nicht den USA).
Weiterhin werden die Rahmenbedingungen nun mal hier in diesem Fall von
der ICAO vorgegeben... klar...EASA weicht mit dem LAPL in den sub-ICAO
Standard aus... das ist doch das, was Du meinst und wäre ein prima
Beispiel, dass die EASA hier wirklich etwas einfacher versucht?!
Try walking in their shoes ... !

Totale Freiheit gibts ja auch nicht im Pressebereich, wo man ja auch
komplette Meinungsfreiheit fordern könnte, es aber im StGB diverse §§
gibt, die Grenzen in der Berichterstattung setzen (da kennst Du Dich
besser aus).

...aber das ist dann auch schon wieder Stoff für einen neuen thread,
vielleicht in einer anderen newsgroup und hat mit Auslandsflügen von UL
nicht mehr viel zu tun.

Oliver
EDDH
Thomas Borchert
2010-12-02 21:57:04 UTC
Permalink
Dr.,
Post by Dr. Oliver Brock
Wollen wir nicht beim Thema bleiben?
Sind wir.
Post by Dr. Oliver Brock
Also Du hattest ja erwähnt, dass es
Staaten in EU gäbe, die auch für UL die language proficiency verlangen.
Welche sind es denn nun
Einige wurden im Thread bereits erwähnt. Dänemark ist ein Beispiel.
Post by Dr. Oliver Brock
und wo kann $UL-Pilot sowas nachlesen?
In den Regularien der jeweiligen Länder.
Post by Dr. Oliver Brock
Funkende Mitflieger: Du meinst solche, die keine Lizenz haben und im
Ausland von rechts funken möchten? Ich denke, die Zahl derer hält sich
vermutlich in Grenzen (nein, ich habe keine Fundstelle)... .
Sind ja nicht viele, dann ist es egal? Hmm...
Post by Dr. Oliver Brock
Dem LBA oder der EASA einen wie auch immer gearteten Willen (wer genau
will denn da etwas) zu unterstellen, halte ich schon für mutig.
Dann musst Du mal das ein oder andere Gespräch/Interview mit den
Behördenchefs führen. Oder lesen. Im Übrigen sprach ich eher von Unwillen.
Post by Dr. Oliver Brock
Die andere Seite sieht doch so aus, dass eine national/international
aviation authority (oder irgendeine andere beliebige Behörde) sich schon
Gedanken machen muss, alles unter einen Hut zu bekommen und trotzdem in
UNSEREM System rechtssicher zu bleiben (nein, wir sind nicht den USA).
Me come the tears... Die müssen tatsächlich ihren Job machen? Unglaublich!
Post by Dr. Oliver Brock
Weiterhin werden die Rahmenbedingungen nun mal hier in diesem Fall von
der ICAO vorgegeben...
Jeder ICAO-Staat weicht in vielen Fällen von den Bedingungen der ICAO ab.
Ist ganz einfach, man gibt eine "Difference" zu Akten. Und viele Staaten
tun dies genau in diesem Fall.
Post by Dr. Oliver Brock
klar...EASA weicht mit dem LAPL in den sub-ICAO
Standard aus... das ist doch das, was Du meinst
Nein.
Post by Dr. Oliver Brock
und wäre ein prima
Beispiel, dass die EASA hier wirklich etwas einfacher versucht?!
Ja? Ich empfehle, den Entwurf nochmal zu lesen. Außerdem ist der LAPL alles
andere als "in trockenen Tüchern". Wo kämen wir da hin...
Post by Dr. Oliver Brock
Try walking in their shoes ... !
Mach ich immer wieder. Bei aller Liebe: Ich stell mich hier doch nicht
absichtlich blöd oder bockig an. Ich denk mir diesen Kram auch nicht
einfach aus und rede nie mit jemandem drüber, bevor ich zu so einer Ansicht
komme. Ich bin auch nicht der Einzige, der diese "absurden" Ansichten hat.
Post by Dr. Oliver Brock
Totale Freiheit gibts ja auch nicht im Pressebereich,
Wolltest Du nicht beim Thema bleiben? Und von "totaler Freiheit", was immer
das ist, hat auch niemand geredet - geschweige denn, solche verlangt, oder?
--
Thomas Borchert (EDHE)
Dr. Oliver Brock
2010-12-03 08:36:03 UTC
Permalink
Post by Thomas Borchert
Dr.,
Post by Dr. Oliver Brock
Wollen wir nicht beim Thema bleiben?
Sind wir.
...vom Konkreten zum Abstrakten.
Post by Thomas Borchert
Post by Dr. Oliver Brock
Also Du hattest ja erwähnt, dass es
Staaten in EU gäbe, die auch für UL die language proficiency verlangen.
Welche sind es denn nun
Einige wurden im Thread bereits erwähnt. Dänemark ist ein Beispiel.
Post by Dr. Oliver Brock
und wo kann $UL-Pilot sowas nachlesen?
In den Regularien der jeweiligen Länder.
Und das steht am Beispiel Dänemark genau wo?
Post by Thomas Borchert
Post by Dr. Oliver Brock
und wäre ein prima
Beispiel, dass die EASA hier wirklich etwas einfacher versucht?!
Ja? Ich empfehle, den Entwurf nochmal zu lesen. Außerdem ist der LAPL alles
andere als "in trockenen Tüchern". Wo kämen wir da hin...
Habe gerade mit der EASA telefoniert. Die Opinions (mehr oder weniger
die Vorform des endgültigen Textes) für den LAPL sind bereits
veröffentlicht...da wird nicht mehr viel passieren.
Post by Thomas Borchert
Post by Dr. Oliver Brock
Try walking in their shoes ... !
Mach ich immer wieder. Bei aller Liebe: Ich stell mich hier doch nicht
absichtlich blöd oder bockig an. Ich denk mir diesen Kram auch nicht
einfach aus und rede nie mit jemandem drüber, bevor ich zu so einer Ansicht
komme. Ich bin auch nicht der Einzige, der diese "absurden" Ansichten hat.
Von "absurden" Ansichten habe ich nicht geredet.
Es erinnert mich bloß immer irgendwie an die Politik....etwas fordern,
ohne es verantworten zu müssen. Hatten wir ja gerade in HH...wie es sich
dann unter Verantwortung doch lebt und man dann etwas andere Zwänge hat.
Post by Thomas Borchert
Post by Dr. Oliver Brock
Totale Freiheit gibts ja auch nicht im Pressebereich,
Wolltest Du nicht beim Thema bleiben? Und von "totaler Freiheit", was immer
das ist, hat auch niemand geredet - geschweige denn, solche verlangt, oder?
Naja... hört sich schon manchmal so an... in USA sei alles besser...ist
es das? Aber das ist nun wirklich off topic.

Gruß,

Oliver
Thomas Borchert
2010-12-05 17:59:44 UTC
Permalink
Dr.,
Post by Dr. Oliver Brock
Die Opinions (mehr oder weniger
die Vorform des endgültigen Textes) für den LAPL sind bereits
veröffentlicht...da wird nicht mehr viel passieren.
Warum sind eben diese Opinions wohl im "Comitology Process" gelandet? Tipp: Es
war nicht (nur) wegen Third Country Licenses.
Post by Dr. Oliver Brock
Es erinnert mich bloß immer irgendwie an die Politik....etwas fordern,
ohne es verantworten zu müssen.
Entschuldigung, aber das ist ein Totschlagargument. Ich darf nichts mehr gegen
die EASA-Regeln sagen, weil ich nicht bei der EASA bin? Das wäre ja noch
schöner, wenn es mit unserer Demokratie so weit gekommen wäre.
Post by Dr. Oliver Brock
Naja... hört sich schon manchmal so an... in USA sei alles besser...ist
es das? Aber das ist nun wirklich off topic.
So hört es sich nur an, wenn man nicht genau liest. Nochmal: Ich bin (leider,
gottseidank) nicht dämlich genug, es mir so einfach zu machen.
--
Thomas Borchert (EDHE)
Dr. Oliver Brock
2010-12-05 19:01:13 UTC
Permalink
Post by Thomas Borchert
Dr.,
Post by Dr. Oliver Brock
Die Opinions (mehr oder weniger
die Vorform des endgültigen Textes) für den LAPL sind bereits
veröffentlicht...da wird nicht mehr viel passieren.
Warum sind eben diese Opinions wohl im "Comitology Process" gelandet? Tipp: Es
war nicht (nur) wegen Third Country Licenses.
Genau... es geht um Veto-Rechte (s.
http://www.easa.europa.eu/flightstandards/faq.html) der Europäischen
Parlaments, das wiederum weniger von Sachverstand denn von
(inter)nationalen Interessen(sgruppen) geleitet sein dürfte.

...
Post by Thomas Borchert
Post by Dr. Oliver Brock
Naja... hört sich schon manchmal so an... in USA sei alles besser...ist
es das? Aber das ist nun wirklich off topic.
So hört es sich nur an, wenn man nicht genau liest.
Och... ist ja nicht so, dass einige andere und ich das US-System nicht
auch kennen... incl. Vor- und Nachteile (einige aus meiner Sicht
negative Stichworte wären (presidential) TFR, TSA, border crossing
procedures, student visa for type ratings, insurance requirements...
einige positive GA friendliness (bis auf Chicago Meigs etc), fuel
prices, some curricula... alles unvollständig und subjektiv).

Wir können beide genau lesen, das versteht sich von selbst... doch die
Interpretation ist halt manchmal anders.


Nochmal: Ich bin (leider,
Post by Thomas Borchert
gottseidank) nicht dämlich genug, es mir so einfach zu machen.
...und das ist gut so!

Oliver
Kai Ottlik
2010-12-11 13:13:40 UTC
Permalink
Post by Dr. Oliver Brock
Post by Thomas Borchert
Post by Dr. Oliver Brock
und wo kann $UL-Pilot sowas nachlesen?
In den Regularien der jeweiligen Länder.
Und das steht am Beispiel Dänemark genau wo?
Das würde mich auch mal interessieren.
Ich habe mit dem Typ gesprochen, der die Einfluggenehmigungen für ULs
erteilt. Der sagte: "Wenn Sie als Deutscher ein deutsches UL in Dänemark
bewegen, gelten die deutschen Regularien für ULs." Nur steht das eben
nirgendwo.
Meine Sorge ist nach wie vor, dass $KONTROLLETTI am kleinen Grasplatz
das nicht weiß.

kai
Wolfgang Schwanke
2010-12-01 21:39:02 UTC
Permalink
Post by Dr. Oliver Brock
Das LBA ist bekannterweise für UL-Lizenzen nicht zuständig, sondern
DULV und DAeC (s. LuftverkehrsG). Diese tragen nichts in die deutschen
UL-Lizenzen ein, weil man es für D schlichtweg nicht benötigt (zum
Glück für viele, die D nie verlassen, das hatten sich die beiden
Verbände auch auf die Fahnen geschrieben).
Man kann aber als ULer trotzdem die ICAO-Prüfung ablegen. Mir ist mind.
1 Flugschule bekannt, die solche Prüfungen explizit für UL-Piloten
anbietet. Wie die Eintragung formal abläuft bin ich bisher nur
halbschlau, weil mein Verfahren gerade läuft:

Der Prüfer stellt eine Bescheinigung aus (ich hab mir _sowohl_ die
Prüfbescheinigung _als auch_ das Prüfungsprotokoll geben lassen, sicher
ist sicher), die sendet man zusammen mit einer Kopie der SPL-Lizenz und
ggf. dem BZF I und einer Überweisungsbestätigung (15 EUR beim DAeC) an
den DAeC oder DULV, und die stellen dafür eine separate ICAO-
Sprachbescheinigung aus. Also nicht auf der Lizenz sondern ein extra
Blatt in ähnlichem Format wie die Lizenz- und BZF-Drucke, so dass es im
Ausland einen offiziellen Anschein macht. Das ist mein Kenntnisstand
nach telefonischer Auskunft vom DAeC. Ich hab schon alles abgeschickt
und warte derzeit auf die Bescheinigung.
Post by Dr. Oliver Brock
Welche Staaten in Europa verlangen denn KONKRET die ICAO language
proficiency?
Also ich möchte da einfach kein Risiko eingehen sondern jedem
Paragraphenreiter in jedem beliebigen Land so einen Wisch vor die Nase
halten können. Die komplexen Zuständigkeitsverwirrungen in Deutschland
interessieren den im Zweifel nicht. Zum Glück ist das ja möglich.
--
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http://www.wschwanke.de/ http://www.fotos-aus-der-luft.de/
usenet_20031215 (AT) wschwanke (DOT) de
Thomas Borchert
2010-12-01 21:51:20 UTC
Permalink
Wolfgang,
Post by Wolfgang Schwanke
und die stellen dafür eine separate ICAO-
Sprachbescheinigung aus
Das ist das Problem: So etwas gibt es nicht. Die ICAO verlangt explizit
die Eintragung in der Lizenz. Das ist dem LBA dem Vernehmen nach
aufgefallen, nach dem monatelang über die Prüfung für ULer diskutiert
und eine Regelung verabschiedet wurde...
--
Thomas Borchert (EDHE)
Wolfgang Schwanke
2010-12-01 21:53:41 UTC
Permalink
Post by Thomas Borchert
Wolfgang,
Post by Wolfgang Schwanke
und die stellen dafür eine separate ICAO-
Sprachbescheinigung aus
Das ist das Problem: So etwas gibt es nicht. Die ICAO verlangt explizit
die Eintragung in der Lizenz. Das ist dem LBA dem Vernehmen nach
aufgefallen, nach dem monatelang über die Prüfung für ULer diskutiert
und eine Regelung verabschiedet wurde...
Und was schließt Du jetzt daraus?
--
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http://www.wschwanke.de/ http://www.fotos-aus-der-luft.de/
usenet_20031215 (AT) wschwanke (DOT) de
Thomas Borchert
2010-12-02 21:57:04 UTC
Permalink
Wolfgang,
Post by Wolfgang Schwanke
Und was schließt Du jetzt daraus?
Das jemand nicht nachgedacht hat.
--
Thomas Borchert (EDHE)
Patrick Kormann
2010-12-01 19:35:23 UTC
Permalink
Post by Thomas Borchert
Wer nur ein AZF/BZF ohne Lizenz hat (das Ehefrauen/Mitflieger-Modeel), ist
meines Wissens gekniffen, er darf fortan nicht mehr Englisch funken, denn
eine Sprachprüfung darf nur in eine Pilotenlizenz eingetragen werden.
Ich denke ich werde meinen 'geschenkten' Eintrag verfallen lassen und
schau mal, was passiert. In der Schweiz brauch ich ihn ja nicht (oder
nun doch schon vor Luftraum C? Ich weiss nicht und den brauch ich auch
nicht) und in Spanien werden sie so wie ich das einschätze noch nicht
mal wissen, dass es sowas gibt. Oder ich mach Level 6 in Spanien, dürfte
hierzulande einfacher sein ;)
Wolfgang Schwanke
2010-12-01 21:27:00 UTC
Permalink
Post by Thomas Borchert
Wer nur ein AZF/BZF ohne Lizenz hat (das Ehefrauen/Mitflieger-Modeel),
ist meines Wissens gekniffen, er darf fortan nicht mehr Englisch
funken, denn eine Sprachprüfung darf nur in eine Pilotenlizenz
eingetragen werden. Gleiches gilt für UL-Piloten, wenn sie in
bestimmtes Ausland fliegen - wenn dort, anders als hier, auch für ULer
ein Nachweis gefordert wird - denn das LBA weigert sich, Einträge in
UL-Lizenzen vorzunehmen.
Das machen die Verbände (DAeC/DULV).
--
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http://www.wschwanke.de/ http://www.fotos-aus-der-luft.de/
usenet_20031215 (AT) wschwanke (DOT) de
Thomas Borchert
2010-12-01 21:51:21 UTC
Permalink
Wolfgang,
Post by Wolfgang Schwanke
Das machen die Verbände (DAeC/DULV).
In den Schein? Wäre mir neu.
--
Thomas Borchert (EDHE)
Wolfgang Schwanke
2010-12-01 22:06:42 UTC
Permalink
Post by Thomas Borchert
Wolfgang,
Post by Wolfgang Schwanke
Das machen die Verbände (DAeC/DULV).
In den Schein? Wäre mir neu.
Nee das wollte ich auch nicht sagen.
--
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usenet_20031215 (AT) wschwanke (DOT) de
Kai-Olav Roscher
2010-12-01 21:30:06 UTC
Permalink
Post by Thomas Borchert
Wer nur ein AZF/BZF ohne Lizenz hat (das Ehefrauen/Mitflieger-Modeel), ist
meines Wissens gekniffen, er darf fortan nicht mehr Englisch funken, denn
eine Sprachprüfung darf nur in eine Pilotenlizenz eingetragen werden.
Interessante Fragestellung, mit der ich mich bisher noch gar nicht
befasst habe... sind mitfliegende "Nur-Funker" von der Regelung bzgl.
der Sprachkompetenz überhaupt erfasst? Oder dürfen BZF/AZF-Inhaber ohne
Lizenz fröhlich weiterfunken, weil die Regelungen nur auf Piloten
abzielen, ergo davon ausgegangen wird, dass im Flug mindestens ein
sprachkompetentes Besatzungsmitglied (der PIC) an Bord ist? Das versuche
ich ´mal zu klären - vielleicht klemmt sich das fliegermagazin ja auch
dahinter...?
Post by Thomas Borchert
Gleiches gilt für UL-Piloten, wenn sie in bestimmtes Ausland fliegen -
wenn dort, anders als hier, auch für ULer ein Nachweis gefordert wird -
denn das LBA weigert sich, Einträge in UL-Lizenzen vorzunehmen.
Das ist nur konsequent, weil das LBA mit UL-Lizenzen nichts am Hut hat.
Den Schuh muß sich der DULV anziehen.

Mit freundlichen Grüßen,
Kai-Olav Roscher.
Thomas Borchert
2010-12-01 21:51:21 UTC
Permalink
Kai-Olav,
Post by Kai-Olav Roscher
Das versuche
ich ´mal zu klären - vielleicht klemmt sich das fliegermagazin ja auch
dahinter...?
Hatten wir, glaube ich - ich schlag'S morgen nach.
Post by Kai-Olav Roscher
Das ist nur konsequent, weil das LBA mit UL-Lizenzen nichts am Hut hat.
Den Schuh muß sich der DULV anziehen.
Die dürfen/können das nicht, so weit ich weiß.
--
Thomas Borchert (EDHE)
Kai-Olav Roscher
2010-12-01 22:40:09 UTC
Permalink
Post by Thomas Borchert
Die dürfen/können das nicht, so weit ich weiß.
Die dürfen/können in die von ihnen ausgestellte Lizenz nix eintragen,
wenn eine Bescheinigung von einer zugelassenen Sprachprüfstelle
vorliegt? Wieso nicht? Müssen die erst noch ein wie auch immer geartetes
Anerkennunsverfahren durchlaufen? Das kann dann aber eigentlich nur ein
internes sein.

Mit freundlichen Grüßen,
Kai-Olav Roscher.
Martin Hotze
2010-12-01 22:33:53 UTC
Permalink
Post by Thomas Borchert
Martin,
Post by Martin Hotze
Wie ist das: ich habe das AFZ aus dem letzten Jahrhundert. Und ich habe
den US-PPL. Muss ich so einen ICAO Sprachtest machen?
Nichts für ungut, aber erstaunlich, dass diese Frage im Dezember 2010 noch
aufkommt.
das kommt daher dass mich derzeit die USA nicht reizen und ich hier in
Europa schon lange nichts mehr mache ... das dümpelt dzt. vor sich hin.
Post by Thomas Borchert
Für die US-Lizenz brauchst Du eine neue, mit Eintrag "English Proficient".
Kostet bei einer "echten" US-Lizenz zwei Dollar, geht über die
ah, OK. Wenn ich irgendwann wieder mal mit US-Behörden zu tun haben will
dann mache ich das vielleicht.
Post by Thomas Borchert
FAA-Website. Ich meine zu erinnern, dass bei einer Validierung eine
Neuausstellung erforderlich ist, mit allem Tamtam - aber ich kann mich
irren.
danke, #m
--
"What would I do with 72 virgins? That's not a reward,
that's a punishment. Give me two seasoned whores any day."
(Billy Connolly)
Kai-Olav Roscher
2010-12-02 09:12:01 UTC
Permalink
Post by Thomas Borchert
Wer nur ein AZF/BZF ohne Lizenz hat (das Ehefrauen/Mitflieger-Modeel), ist
meines Wissens gekniffen, er darf fortan nicht mehr Englisch funken, denn
eine Sprachprüfung darf nur in eine Pilotenlizenz eingetragen werden.
Ich habe gerade eben mit Herrn Rubenbauer beim LBA telefoniert: Nur
BZF/AZF-Inhaber sind von der Regelung nicht betroffen, dürfen also
(zumindest in Deutschland) weiterhin auf englisch funken, da die
Regelung (wie ich vermutet hatte) nur auf Lizenzinhaber für
Luftfahrzeuge im Sinne des LuftVG § 1(2) 1-3 abzielt. Das macht zwar
wirklich keinen Sinn - entschärft aber die Problematik für die
mitfliegenden besseren Hälften.
Post by Thomas Borchert
Da sieht man doch mal, wie einfach und simpel und luftfahrerfreundlich die
Umsetzung des LBA gelungen ist...
Ja, erstaunlich, gelle? ;)

Mit freundlichen Grüßen,
Kai-Olav Roscher.
Thomas Borchert
2010-12-02 21:57:05 UTC
Permalink
Kai-Olav,
Post by Kai-Olav Roscher
Ich habe gerade eben mit Herrn Rubenbauer beim LBA telefoniert: Nur
BZF/AZF-Inhaber sind von der Regelung nicht betroffen, dürfen also
(zumindest in Deutschland) weiterhin auf englisch funken, da die
Regelung (wie ich vermutet hatte) nur auf Lizenzinhaber für
Luftfahrzeuge im Sinne des LuftVG § 1(2) 1-3 abzielt.
Interessant. Muss denn der Pilot nebendran English proficient sein?
--
Thomas Borchert (EDHE)
Kai-Olav Roscher
2010-12-02 23:31:02 UTC
Permalink
Post by flieger-dieter
Kai-Olav,
Post by Kai-Olav Roscher
Ich habe gerade eben mit Herrn Rubenbauer beim LBA telefoniert: Nur
BZF/AZF-Inhaber sind von der Regelung nicht betroffen, dürfen also
(zumindest in Deutschland) weiterhin auf englisch funken, da die
Regelung (wie ich vermutet hatte) nur auf Lizenzinhaber für
Luftfahrzeuge im Sinne des LuftVG § 1(2) 1-3 abzielt.
Interessant. Muss denn der Pilot nebendran English proficient sein?
Gute Frage, die ich gestern morgen nicht gestellt habe.

§ 125 LuftPersV sagt:
"(1) Inhaber einer Lizenz zum Führen von Luftfahrzeugen im Sinne des § 1
Abs. 2 Nr. 1 bis 3 des Luftverkehrsgesetzes, die am Sprechfunkverkehr im
Flugfunkdienst teilnehmen, bedürfen ausreichender Kenntnisse der
Sprache, in der der Sprechfunkverkehr abgewickelt wird, oder der
englischen Sprache."

Meine Interpretation wäre die, dass der PIC in Lufträumen, in denen
ständige Hörbereitschaft gefordert ist proficient sein muss, weil er
dort zwingend am Sprechfunkverkehr teilnimmt. Wenn im Luftraum G oder E
durch die mitfliegende Gattin in Englisch mit FIS gesprochen wird, ist
das meiner Ansicht nach auch ok, wenn der PIC nicht proficient ist.

Wobei das jetzt schon arg konstruierte Beispiele sind und ich auch nicht
ausschliessen will, dass das LBA in Einzelfällen schon einmal zu anderen
Auffassungen kommen kann, als ein Towerfuzzi aus Mannheim... :o)

Mit freundlichen Grüßen,
Kai-Olav Roscher.
Jörg Pauly
2010-12-02 19:27:29 UTC
Permalink
Am 01.12.2010 19:26, schrieb Thomas Borchert:

[...]
Post by Thomas Borchert
Wer nur ein AZF/BZF ohne Lizenz hat (das Ehefrauen/Mitflieger-Modeel), ist
meines Wissens gekniffen, er darf fortan nicht mehr Englisch funken, denn
eine Sprachprüfung darf nur in eine Pilotenlizenz eingetragen werden.
Ich wage zu widersprechen:
Wer keine Lizenz hat, in der *kein* Level eingetragen ist, der darf.
Für den Funkverkehr ist nämlich dennoch der PIC verantwortlich, und der
kann dank des (hoffentlich) eingetragenen Levels seiner Verantwortung
gerecht werden.
Post by Thomas Borchert
Gleiches gilt für UL-Piloten, wenn sie in bestimmtes Ausland fliegen -
wenn dort, anders als hier, auch für ULer ein Nachweis gefordert wird -
denn das LBA weigert sich, Einträge in UL-Lizenzen vorzunehmen.
Da sieht man doch mal, wie einfach und simpel und luftfahrerfreundlich die
Umsetzung des LBA gelungen ist...
Wer hat behauptet, die Luftfahrt-Behörden in Deutschland seien für
Luftfahrer da????
--
Viele Grüsse
Jörg Pauly
Thomas Borchert
2010-12-02 21:57:04 UTC
Permalink
Jörg,
Post by Jörg Pauly
Wer hat behauptet, die Luftfahrt-Behörden in Deutschland seien für
Luftfahrer da????
Doc Brock <gd&r>
--
Thomas Borchert (EDHE)
Dr. Oliver Brock
2010-12-03 08:16:01 UTC
Permalink
Jörg,
Post by Jörg Pauly
Wer hat behauptet, die Luftfahrt-Behörden in Deutschland seien für
Luftfahrer da????
Doc Brock<gd&r>
ähem! Wo habe ich das behauptet? Zitat?

Oliver
Volker Gringmuth
2010-12-03 08:51:12 UTC
Permalink
Post by Dr. Oliver Brock
Doc Brock<gd&r>
ähem! Wo habe ich das behauptet? Zitat?
Er hört Dich nicht mehr - nachdem er fertig gegt hatte, hat er sich kurz
gedt und ist davongert.


vG
--
"Sollen wir ein Volk von Kleinwagenfahrern werden? Natürlich nicht! Wenn
der Deutsche die Wahl hat, mit einem kleinen Auto über einen intakten
Planeten zu zockeln oder mit einem großen Geländewagen über einen
verwüsteten Planeten zu brettern - da weiß der Deutsche doch, was er
will!" (Volker Pispers, "Bis neulich")
Kai-Olav Roscher
2010-12-01 07:57:17 UTC
Permalink
Post by Rolf Meyer
Ich muss jetzt ehrlich sagen dass die Level 4 Prüfung nicht wirklich
schlimm war, einfach noch mal ca. 10 Minuten Gespräch auf Englisch im
Anschluss an meine beiden Simulatortage und das ganze war gegessen.
Klar, um Dokumentation und Neu-Ausstellung des Scheines muss ich mich
nicht kümmern, aber ist das wirklich so ein riesen Aufwand?
Ich habe schon Verständnis dafür, dass die Privatpiloten allmählich die
Lust verlieren, weil sich der Verwaltungsaufwand in den letzten Jahren
doch ganz erheblich vergrößert und verteuert hat.

Ich fliege seit 1998. Damals hat man sich alle zwei Jahre von einer
entsprechend berechtigten Person anhand des Flugbuches seine
Mindeststunden und -landungen bestätigen lassen, hat den entsprechenden
Wisch zur Landesluftfahrtbehörde geschickt und gut war´s.

Heute kommt eine völlig sinnfreie Zuverlässigkeitsüberprüfung dazu, die
jeder fliegende Mensch regelmäßig neu machen muß um mit seinem 750kg
Sperrholzflieger in die Luft zu kommen, während Kreti und Pleti nach
einmaliger Abgabe eines Führungszeugnisses zur Erlangung eines
LKW-Führerscheins mit einem 40t-Tanklaster voll $GEFAHRGUT durch ganz
Schengen kurven darf, ohne auch nur eine Grenzkontrolle zu sehen.

Zusätzlich darf man alle zwei Jahre einen Fluglehrer bezahlen, damit
dieser einem einen durchgeführten "Übungsflug" bescheinigt, der
inhaltlich völlig ungeregelt ist - außer, dass er aus einer Stunde
Blockzeit bestehen muß. Das bedeutet: 55 Minuten Rollen und eine
Platzrunde reichen aus.

Gleichzeitig hat man mit den Regelungen der JAR-FCL die Mindeststunden
zur Erhaltung der Lizenz praktisch halbiert - was der Flugischerheit
wohl auch nicht unbedingt zugute kommt.

Nun kommt noch die Sprachkompetenz dazu. Das Gute hieran ist, dass es
endlich ein Test mit definierten Anforderungen ist, der also auch reinen
Gewissens als Prüfung bezeichnet werden kann und damit im Gegensatz zum
"Übungsflug" wenigstens eine Funktion erfüllt. Das Schlechte ist, dass
es eine weitere Anforderung ist, die mit den bereits vorhandenen
synchronisiert werden muss.

Wer wie wir beruflich in der Fliegerei tätig ist, hat häufig einen
personellen Unterbau, der einem den Verwaltungskram weitestgehend
abnimmt und eine Firma die zumindest einen Teil der Kosten übernimmt.
Als Privatmann nervt es einfach nur und kostet zudem noch Geld. Das hat
schon Frustpotential.

Mit freundlichen Grüßen,
Kai-Olav Roscher.
Marko
2010-11-30 17:02:42 UTC
Permalink
Post by Thomas Borchert
Die ICAO fordert den Sprachnachweis. Das LBA hat die
kompliziert-möglichste Umsetzung gewählt. Wie immer.
Naja, wenns nur der Sprachtest wäre. Da bei mir sowieso der zweijährige
Übungsflug zwecks Klassenberechtigungsverlängerung anstand, haben wir
beides kombiniert und die Level 4 Prüfung buchstäblich "on the fly"
gemacht. Sieht ICAO auch ausdrücklich als Option zum "Multiple Scheiß"
vor. Hat als BWLV-Mitglied 20 Eumel extra gekostet und gut war.

Aaaber:
Die "Profischentzie" wird in die Lizenz eingetragen (warum eigentlich
nicht ins BZF?). Dafür muß eine neue Lizenz ausgestellt werden
(kostet!), und zwar mit der exakt gleichen Laufzeit wie vorher.

Um eine neue Lizenz ausgestellt zu bekommen, muß ich aber einen neuen
Antrag auf ZÜP stellen (kostet!).

So habe ich nun eine neue Lizenz mit eingetragener "Profischentzie", die
aber trotzdem nur bis Ende nächsten Jahres läuft. Dann heist es wieder
goto Aaaber:

Und da Lizenz und Sprachnachweis asynchrone Laufzeiten haben, geht das
immer so weiter.

DAS ist für mich die treibende Motivation, Level 6 zu machen.

Gruß
Marko
Tobias Dussa
2010-11-30 19:30:51 UTC
Permalink
Post by Marko
Post by Thomas Borchert
Die ICAO fordert den Sprachnachweis. Das LBA hat die
kompliziert-möglichste Umsetzung gewählt. Wie immer.
Naja, wenns nur der Sprachtest wäre. Da bei mir sowieso der zweijährige
Übungsflug zwecks Klassenberechtigungsverlängerung anstand, haben wir
beides kombiniert und die Level 4 Prüfung buchstäblich "on the fly"
gemacht. Sieht ICAO auch ausdrücklich als Option zum "Multiple Scheiß"
vor. Hat als BWLV-Mitglied 20 Eumel extra gekostet und gut war.
Ebent.
Post by Marko
So habe ich nun eine neue Lizenz mit eingetragener "Profischentzie", die
aber trotzdem nur bis Ende nächsten Jahres läuft. Dann heist es wieder
Und da Lizenz und Sprachnachweis asynchrone Laufzeiten haben, geht das
immer so weiter.
Ich glaube, du irrst dich hier. Die Proficiency wird, soweit ich weiß,
wenn sie einmal im Schein eingetragen ist, durch Unterschrift des
Prûfers dorten verlàngert, genau wie beim Class Rating
auch. Neuausstellung ist IMHO nur beim Erwerb eines neuen Proficiency
Levels nôtig.
Post by Marko
DAS ist für mich die treibende Motivation, Level 6 zu machen.
Stimmt aber nicht (es sei denn, ich habe deine Beschreibung falhsc
verstanden).

Cheers,
Toby.
--
The wise man never plays leapfrog with a unicorn.
Rolf Meyer
2010-11-30 22:33:45 UTC
Permalink
Post by Tobias Dussa
Post by Marko
Post by Thomas Borchert
Die ICAO fordert den Sprachnachweis. Das LBA hat die
kompliziert-möglichste Umsetzung gewählt. Wie immer.
Naja, wenns nur der Sprachtest wäre. Da bei mir sowieso der zweijährige
Übungsflug zwecks Klassenberechtigungsverlängerung anstand, haben wir
beides kombiniert und die Level 4 Prüfung buchstäblich "on the fly"
gemacht. Sieht ICAO auch ausdrücklich als Option zum "Multiple Scheiß"
vor. Hat als BWLV-Mitglied 20 Eumel extra gekostet und gut war.
Ebent.
Post by Marko
So habe ich nun eine neue Lizenz mit eingetragener "Profischentzie", die
aber trotzdem nur bis Ende nächsten Jahres läuft. Dann heist es wieder
Und da Lizenz und Sprachnachweis asynchrone Laufzeiten haben, geht das
immer so weiter.
Ich glaube, du irrst dich hier. Die Proficiency wird, soweit ich weiß,
wenn sie einmal im Schein eingetragen ist, durch Unterschrift des
Prûfers dorten verlàngert, genau wie beim Class Rating
auch. Neuausstellung ist IMHO nur beim Erwerb eines neuen Proficiency
Levels nôtig.
Ja, gibt dafür extra ein paar Zeilen zum Erneuern der Proficiency,
also einfach abzeichnen lassen und gut. Man kann das auch vorzeitig
machen wenn man beide Laufzeiten aufeinander abstimmen will. Das
werden wir in den nächsten Jahren bei uns in der Firma machen damit
nicht wieder alle zur gleichen Zeit dran müssen sondern sich das schön
entspannt verteilt. Das nächste Mal dann hoffentlich schon Level 5,
aber dafür müssen sie erst die Zulassung machen.
Post by Tobias Dussa
Post by Marko
DAS ist für mich die treibende Motivation, Level 6 zu machen.
Stimmt aber nicht (es sei denn, ich habe deine Beschreibung falhsc
verstanden).
Cheers,
Toby.
Tobias Mock
2010-12-01 18:56:04 UTC
Permalink
Post by Rolf Meyer
Ja, gibt dafür extra ein paar Zeilen zum Erneuern der Proficiency,
also einfach abzeichnen lassen und gut. Man kann das auch vorzeitig
machen wenn man beide Laufzeiten aufeinander abstimmen will.
Kann man? Also meine Language Proficiency wurde für zwei Jahre ab
Prüfung ausgestellt, die Klassenberechtigung dagegen für zwei Jahre ab
vorigem Ablaufdatum.

Wo ist denn das überhaupt geregelt? Und muss man die Language
Proficiency innerhalb deren Gültigkeit verlängern oder kann man sie auch
einfach ablaufen lassen (in der Zeit dann halt deutsch funken, ist ja
für reine "Hobbypiloten" kein Problem) und dann einfach verlängern,
wann's einem passt?

Tobias
Thomas Borchert
2010-12-01 18:30:14 UTC
Permalink
Tobias,
Post by Tobias Mock
(in der Zeit dann halt deutsch funken, ist ja
für reine "Hobbypiloten" kein Problem)
Doch. Wieso denn nicht?
--
Thomas Borchert (EDHE)
Tobias Mock
2010-12-01 20:43:27 UTC
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Post by Thomas Borchert
Tobias,
Post by Tobias Mock
(in der Zeit dann halt deutsch funken, ist ja
für reine "Hobbypiloten" kein Problem)
Doch. Wieso denn nicht?
Naja, zumindest solang die "Hobbypiloten" nicht ins Ausland wollen...

Also ich seh wirklich ein Problem im Auseinanderdriften zwischen
Language-Proficiency- und Klassenberechtigungsgültigkeit. Der ganze
Schwachsinn ist mal wieder nicht richtig durchdacht. Man müsste es -
wenn man schon nicht drauf verzichten will - so machen, wie bei der
Klassenberechtigung: Verlängerung (wenn spät genug) ab Ablauf der alten
Proficiency, nicht ab Prüfungsdatum.

Aber gut, hier zu meckern, hilft wohl wenig. Wen schreib ich an? Das LBA
oder die ICAO? Oder ist das demnächst EASA-Zuständigkeit?

Tobias

Abk.':
Abk.': Abkürzungen ;-)
EASA: Europäische Luftfahrtbehörde
ICAO: Internationale Zivilluftfahrtorganisation
LBA: Luftfahrtbundesamt
Marko
2010-12-01 19:25:42 UTC
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Post by Tobias Mock
Wo ist denn das überhaupt geregelt? Und muss man die Language
Proficiency innerhalb deren Gültigkeit verlängern oder kann man sie auch
einfach ablaufen lassen (in der Zeit dann halt deutsch funken, ist ja
für reine "Hobbypiloten" kein Problem) und dann einfach verlängern,
wann's einem passt?
Im Prinzip ja. Du mußt die Verlängerung aber innerhalb eines Jahres nach
Ablauf der alten machen, sonst verfällt das BZF und eine erneute
Vollprüfung wird fällig.

Also aufpassen mit dem "rausschieben". Ein Jahr ist schnell rum, vor
allem wenn man eh meistens nur im Inland und auf unkontrollierten
Plätzen unterwegs ist.

Gruß
Marko
Tobias Mock
2010-12-01 20:38:53 UTC
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Post by Marko
Du mußt die Verlängerung aber innerhalb eines Jahres
nach Ablauf der alten machen, sonst verfällt das BZF und eine erneute
Vollprüfung wird fällig.
Waaaaaas? Das ist doch wohl die reine Frechheit! Gibt's da keinen
Bestandsschutz für Leute, die schon ein unbefristet gültiges BZF-I
haben?

Gibt's die entsprechende Rechtsnorm irgendwo im Netz?

Tobias
flieger-dieter
2010-12-03 19:37:17 UTC
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Hallo Tobias,
Post by Tobias Mock
Post by Marko
Du mußt die Verlängerung aber innerhalb eines Jahres
nach Ablauf der alten machen, sonst verfällt das BZF und eine erneute
Vollprüfung wird fällig.
Waaaaaas? Das ist doch wohl die reine Frechheit! Gibt's da keinen
Bestandsschutz für Leute, die schon ein unbefristet gültiges BZF-I haben?
Gibt's die entsprechende Rechtsnorm irgendwo im Netz?
Für .de ist das alles in §125 LuftPersV geregelt. Dort steht im Absatz 4,
dass die Geltungsdauer des Nachweises verlängert werden kann, wenn der alte
Nachweis noch gültig, oder nicht länger als 12 Monate abgelaufen ist.

Es steht aber nicht drin, dass man das BZF oder AZF verliert, wenn man nicht
rechtzeitig verlängert. Ich vermute mal, dass man halt dann wieder eine
Erstprüfung machen muss (wie auch immer sich die von einer
Wiederholungsprüfung unterscheiden mag?).

Gruß

Dieter
Kai-Olav Roscher
2010-12-03 19:39:01 UTC
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Post by flieger-dieter
Für .de ist das alles in §125 LuftPersV geregelt. Dort steht im Absatz 4,
dass die Geltungsdauer des Nachweises verlängert werden kann, wenn der alte
Nachweis noch gültig, oder nicht länger als 12 Monate abgelaufen ist.
Es steht aber nicht drin, dass man das BZF oder AZF verliert, wenn man nicht
rechtzeitig verlängert. Ich vermute mal, dass man halt dann wieder eine
Erstprüfung machen muss (wie auch immer sich die von einer
Wiederholungsprüfung unterscheiden mag?).
Das ist völlig korrekt.

Mit freundlichen Grüßen,
Kai-Olav Roscher.
Marko
2010-12-01 19:22:31 UTC
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Post by Rolf Meyer
Ja, gibt dafür extra ein paar Zeilen zum Erneuern der Proficiency,
also einfach abzeichnen lassen und gut. Man kann das auch vorzeitig
machen wenn man beide Laufzeiten aufeinander abstimmen will. Das
werden wir in den nächsten Jahren bei uns in der Firma machen damit
nicht wieder alle zur gleichen Zeit dran müssen sondern sich das schön
entspannt verteilt. Das nächste Mal dann hoffentlich schon Level 5,
aber dafür müssen sie erst die Zulassung machen.
Das sind mal interessante Neuigkeiten. Offenbar hat sich das noch nicht
bis zum Regierungspräsidium in Stuttgart herumgesprochen. Von denen habe
ich die Aussage "Muß in die Lizenz, und dazu muß Lizenz neu ausgestellt
werden". (Ich hatte auch so eine vorläufige Zwischenbescheinigung bis
Jahresende).

Gruß
Marko
Tobias Dussa
2010-12-01 20:40:13 UTC
Permalink
Post by Marko
Post by Rolf Meyer
Ja, gibt dafür extra ein paar Zeilen zum Erneuern der Proficiency,
also einfach abzeichnen lassen und gut. Man kann das auch vorzeitig
machen wenn man beide Laufzeiten aufeinander abstimmen will. Das
werden wir in den nächsten Jahren bei uns in der Firma machen damit
nicht wieder alle zur gleichen Zeit dran müssen sondern sich das schön
entspannt verteilt. Das nächste Mal dann hoffentlich schon Level 5,
aber dafür müssen sie erst die Zulassung machen.
Das sind mal interessante Neuigkeiten. Offenbar hat sich das noch nicht
bis zum Regierungspräsidium in Stuttgart herumgesprochen. Von denen habe
ich die Aussage "Muß in die Lizenz, und dazu muß Lizenz neu ausgestellt
werden". (Ich hatte auch so eine vorläufige Zwischenbescheinigung bis
Jahresende).
Die haben ja auch recht! Du mußt _einmal_ deine Proficiency in die
Lizenz eintragen lassen, ab dann ist das ohne Neuausstellung
verlängerbar.

Cheers,
Toby.
--
Help others. Failing in that, do no harm.
---Dalai Lama
Rolf Meyer
2010-12-01 20:56:46 UTC
Permalink
Post by Marko
Post by Rolf Meyer
Ja, gibt dafür extra ein paar Zeilen zum Erneuern der Proficiency,
also einfach abzeichnen lassen und gut. Man kann das auch vorzeitig
machen wenn man beide Laufzeiten aufeinander abstimmen will. Das
werden wir in den nächsten Jahren bei uns in der Firma machen damit
nicht wieder alle zur gleichen Zeit dran müssen sondern sich das schön
entspannt verteilt. Das nächste Mal dann hoffentlich schon Level 5,
aber dafür müssen sie erst die Zulassung machen.
Das sind mal interessante Neuigkeiten. Offenbar hat sich das noch nicht
bis zum Regierungspräsidium in Stuttgart herumgesprochen. Von denen habe
ich die Aussage "Muß in die Lizenz, und dazu muß Lizenz neu ausgestellt
werden". (Ich hatte auch so eine vorläufige Zwischenbescheinigung bis
Jahresende).
Halt, der Ersteintrag ist in der Tat mit einer Lizenz-Neuausstellung
verbunden, die Verlängerung kann dann auf der Rückseite vorgenommen
werden, wie die Ratings auch. Ist der Bereich XIII mit zwei Zeilen zur
Verlängerung, zumindest beim ATPL.
Tobias Dussa
2010-12-01 21:09:34 UTC
Permalink
Post by Rolf Meyer
Post by Marko
Das sind mal interessante Neuigkeiten. Offenbar hat sich das noch nicht
bis zum Regierungspräsidium in Stuttgart herumgesprochen. Von denen habe
ich die Aussage "Muß in die Lizenz, und dazu muß Lizenz neu ausgestellt
werden". (Ich hatte auch so eine vorläufige Zwischenbescheinigung bis
Jahresende).
Halt, der Ersteintrag ist in der Tat mit einer Lizenz-Neuausstellung
verbunden, die Verlängerung kann dann auf der Rückseite vorgenommen
werden, wie die Ratings auch. Ist der Bereich XIII mit zwei Zeilen zur
Verlängerung, zumindest beim ATPL.
Dito beim PPL (die Lizenzen sollten sich ja auch nur in den Einträgen,
aber nicht in der Form unterscheiden, oder?).

Cheers,
Toby.
--
Help others. Failing in that, do no harm.
---Dalai Lama
Martin Hotze
2010-12-02 06:13:44 UTC
Permalink
Post by Rolf Meyer
Halt, der Ersteintrag ist in der Tat mit einer Lizenz-Neuausstellung
verbunden, die Verlängerung kann dann auf der Rückseite vorgenommen
werden, wie die Ratings auch. Ist der Bereich XIII mit zwei Zeilen zur
Verlängerung, zumindest beim ATPL.
Da kann man nur hoffen dass genug Platz für die Stempel ist ... wo käme
man da sonst nur hin? *kopfschüttel*

#m
--
"What would I do with 72 virgins? That's not a reward,
that's a punishment. Give me two seasoned whores any day."
(Billy Connolly)
Kai-Olav Roscher
2010-12-02 08:05:51 UTC
Permalink
Am 02.12.2010 07:13, schrieb Martin Hotze:
[...]
Post by Martin Hotze
Da kann man nur hoffen dass genug Platz für die Stempel ist ... wo käme
man da sonst nur hin? *kopfschüttel*
...auf die Stempelei kann bei der Verlängerung der Sprachkompetenz
glücklicherweise verzichtet werden.

Mit freundlichen Grüßen,
Kai-Olav Roscher.
Steffen B.
2010-11-30 17:28:58 UTC
Permalink
Post by Tobias Dussa
(und werden vermutlich
regelmäßig als Muttersprachler, also Level 6, befunden, womit sich
weitere Prüfungen erledigt haben).
Wobei man nochmals sagen sollte, das Level 6 kein Muttersprachler sein
muss.

Aber ein Mutterschprachler i.d.R. Level 6 bekommt.

Grüße
Steffen
----------
Antworten/ Reply: SteffenBr*****(at)gmx.de
Uwe Klein
2010-11-30 18:01:49 UTC
Permalink
Post by Steffen B.
Post by Tobias Dussa
(und werden vermutlich
regelmäßig als Muttersprachler, also Level 6, befunden, womit sich
weitere Prüfungen erledigt haben).
Wobei man nochmals sagen sollte, das Level 6 kein Muttersprachler sein
muss.
Aber ein Mutterschprachler i.d.R. Level 6 bekommt.
Mit 14 Tage warmlaufen würde ich imnsho Level 5/6 erreichen können.

Deswegen verstehe ich den Waliser Trucker bei dem ich nach dem Weg
frage aber noch lange nicht ( was ein Muttersprachler eventuell noch
leidlich gebacken bekommt. )


Welches Kompetenz und Korrektheits Level würde man denn
den New Yorker ATC Lotsen zusprechen mit denen fast jeder
nicht US Flieger anzuecken scheint ;-?

uwe
Steffen B.
2010-12-01 07:27:02 UTC
Permalink
Post by Uwe Klein
Deswegen verstehe ich den Waliser Trucker bei dem ich nach dem Weg
frage aber noch lange nicht ( was ein Muttersprachler eventuell noch
leidlich gebacken bekommt. )
Welches Kompetenz und Korrektheits Level würde man denn
den New Yorker ATC Lotsen zusprechen mit denen fast jeder
nicht US Flieger anzuecken scheint ;-?
Vielleicht die des Waliser Truckers...

Grüße
Steffen
----------
Antworten/ Reply: SteffenBr*****(at)gmx.de
Tobias Dussa
2010-11-30 19:31:16 UTC
Permalink
Post by Steffen B.
Post by Tobias Dussa
(und werden vermutlich
regelmäßig als Muttersprachler, also Level 6, befunden, womit sich
weitere Prüfungen erledigt haben).
Wobei man nochmals sagen sollte, das Level 6 kein Muttersprachler sein
muss.
Klar. Non sequitur.
Post by Steffen B.
Aber ein Mutterschprachler i.d.R. Level 6 bekommt.
Ebent.

Cheers,
Toby.
--
The wise man never plays leapfrog with a unicorn.
Steffen B.
2010-12-01 07:27:02 UTC
Permalink
Post by Tobias Dussa
Post by Steffen B.
Wobei man nochmals sagen sollte, das Level 6 kein Muttersprachler sein
muss.
Klar. Non sequitur.
War nur für den harmlosen Mitleser gemeint.

Grüße
Steffen
----------
Antworten/ Reply: SteffenBr*****(at)gmx.de
Wolfgang Schwanke
2010-11-28 01:22:01 UTC
Permalink
Post by Matthias Görner
Für BZF I AZF Inhaber mit Prüfung vor dem 24.09.2008.
Die es betrifft - Verlängerungsprüfung schon gemacht?
Vor 3 Tagen
--
I want my MDR

http://www.wschwanke.de/ http://www.fotos-aus-der-luft.de/
usenet_20031215 (AT) wschwanke (DOT) de
Alexandros Gougousoudis
2010-11-30 15:45:57 UTC
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Moin
Post by Matthias Görner
Für BZF I AZF Inhaber mit Prüfung vor dem 24.09.2008.
Die es betrifft - Verlängerungsprüfung schon gemacht?
ja, im Verein. Easy... ;-)

Dros
Lars Bamberger
2010-12-18 19:36:12 UTC
Permalink
Für BZF I AZF Inhaber mit Prüfung vor dem 24.09.2008. Die es betrifft -
Verlängerungsprüfung schon gemacht?
Nö, aber habe gestern eine Erstprüfung Level 6 gemacht.

Mein Eindruck:
Wenn man sicher flüssig sprechen kann und ggf. schon ein- oder zweimal in
einem englisch sprechenden Land war, kein großes Problem.

En Detail:

Habe mir über die LBA-Seite eine Liste mit anerkannten Prüfberechtigten
gesucht und dann mit einer solchen Stelle Kontakt aufgenommen.
Die Prüfung selbst ist mit zwei Prüfern durchzuführen, dauert ca. 35
Minuten und ist in drei Teile gegliedert.

Im ersten Teil soll man einen ca. drei-minütigen Vortrag über ein
Luftfahrtthema halten. Dazu hat man fünf Minuten Vorbereitungszeit. Man
bekommt einen Zettel auf dem zwei Themen stehen (eins eher für die
Berufspiloten, eins eher für Privatpiloten gedacht). Von diesen Themen
kann man sich eins aussuchen. Für jedes Thema bekommt man als
Hilfestellung einige Schlagwörter, die man verwenden kann/soll/muss (weiß
jetzt nicht mehr genau). Das erinnert an den mündlichen Teil der Prüfung
für ein standardisiertes Sprachleistungsprofil (wer das kennen sollte).

Im zweiten Teil bekommt man einen Zettel mit mehreren Fragen zu einem
Text den man dann einmal von einem Tonträger vorgespielt bekommt. Ich
meine der Text ist recht lang (gefühlt 5 Minuten), aber sehr deutlich
(ohne Nebengeräusche) und ohne besonderen "Slang" weder was den Dialekt
angeht, noch was die Fachvokabeln angeht. Der Text hatte zwar was mit
Luftfahrt zu tun, war aber allgemeinverständlich. Die Fragen (ca. 6
Stück) waren dann mündlich zu beantworten.

Im dritten und letzten Teil soll man einen Text vorlesen, wohl mit dem
Ziel die Aussprache zu überprüfen. Der Text war etwa eine 3/4 DIN-A4
Seite lang und auch luftfahrtbezogen aber allgemeinverständlich. Es geht
nicht um die Einhaltung der Funkregeln ("Tri" statt "Three", oder das
sprechen von Zahlen).

Das Ganze kostet einen stolzen drei-stelligen Betrag in Euro. Dann
bekommt man einen Zettel mit der Bestätigung der bestandenen Prüfung mit
dem man das dann durch die zuständige Landesluftfahrtbehörde in seine
Lizenz eintragen lassen kann.

Happy Landings,
Lars
--
Beachten Sie bitte auch die Rückseite dieses Schreibens.
Tobias Dussa
2010-12-18 21:20:30 UTC
Permalink
Ahoi,

Lars Bamberger <***@nurfuerspam.de> writes:
[...]
Post by Lars Bamberger
Im dritten und letzten Teil soll man einen Text vorlesen, wohl mit dem
Ziel die Aussprache zu überprüfen. Der Text war etwa eine 3/4 DIN-A4
Seite lang und auch luftfahrtbezogen aber allgemeinverständlich. Es geht
nicht um die Einhaltung der Funkregeln ("Tri" statt "Three", oder das
sprechen von Zahlen).
Hm, meine Prüfung ist schon ein paar Tage her (diesjährige AERO), aber
an diesen Teil kann ich mich nicht erinnern... Also habe ich den Teil
entweder verdrängt (würde ich nicht ausschließen wollen) oder es gibt
doch leichte Unterschiede von Prüfung zu Prüfung. Den Rest würde ich so
bestätigen.

Cheers,
Toby.

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