Discussion:
Medical Class 1 JAR-FCL
(zu alt für eine Antwort)
1***@onlinehome.de
2005-08-15 08:01:17 UTC
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Hallo,

habe PPL-A /IR mit Medical Klasse 1, um mittelfristig CPL noch zu
machen.
Das Klasse 1 - Medical gilt ja bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres
12 Monte, danach 6 Monate. Wird es für PPL-Zwecke verwendet. reicht es
24 Monate.

Meine Klasse 1 - Untersuchung müsste ich spätestens bis 10. September
2005 verlängern (12 Monate um).

Lt. 1. DV zur LuftVO gilt doch, dass die Untersuchung zum Medical um 90
Tage überzogen werden kann, ohne Nachteile zu bekommen.

Hier gilt aber dann vermutlich trotzdem als nächste Klasse 1 -
Untersuchung der Stichtag 10. September 2006, oder ?

Ab wann (Überziehung) muß denn die komplette Klasse 1 - Untersuchung
wieder in einem AMC durchgeführt werden ?

Wie geschrieben, reicht derzeit für PPL-Zwecke das Medical Klasse 2
aus, möchte nur die Klasse 1 nicht verlieren und später dann erneut
das AMC besuchen, um nochmal die Erstuntersuchung durchführen zu
lassen.

Gruß
Ingo Wolf
2005-08-15 10:26:58 UTC
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Post by 1***@onlinehome.de
Wie geschrieben, reicht derzeit für PPL-Zwecke das Medical Klasse 2
aus, möchte nur die Klasse 1 nicht verlieren und später dann erneut
das AMC besuchen, um nochmal die Erstuntersuchung durchführen zu
lassen.
Hat man eine Erstuntersuchung nicht nur einmal im Leben ?
1***@onlinehome.de
2005-08-15 13:08:41 UTC
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Post by Ingo Wolf
Hat man eine Erstuntersuchung nicht nur einmal im Leben ?
Soviel ich herausgelesen habe, MUSS die komplette Erstuntersuchung nach
Ablauf einer bestimmten Medical-Frist komplett NEU an einem AMC, nicht
durch einen AME, durchgeführt werden.
Es reicht scheinbar nicht aus, z.B. 2 Jahre nach Überschreitung der
Untersuchungsfrist NUR die Verlängerungsuntersuchung bei einm AME
(Aeromedical Examiner) zu machen, sondern es muss die komplette
Erstuntersuchung bei einem AMC (Aeromedical Center) komplett wiederholt
werden.
Im Endeffekt ein höherer Untersuchungsbetrag.

Um diesen Nachteil ging es mir eigentlich bei meiner Frage, wenn das
Class 1 - Medical noch nicht JETZT im Moment benötigt wird, aber
dennoch aktuell "am Leben" gehalten werden soll, um mittelfristig mit
der CPL-Ausbildung zu beginnen.

Gruß
Andreas Medlhammer
2005-08-15 14:55:20 UTC
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Post by 1***@onlinehome.de
Lt. 1. DV zur LuftVO gilt doch, dass die Untersuchung zum Medical um
90 Tage überzogen werden kann, ohne Nachteile zu bekommen.
Hier gilt aber dann vermutlich trotzdem als nächste Klasse 1 -
Untersuchung der Stichtag 10. September 2006, oder ?
Ab wann (Überziehung) muß denn die komplette Klasse 1 - Untersuchung
wieder in einem AMC durchgeführt werden ?
ich versteh Deine Frage nicht. Du gibtst Dir die Antwort ja selbst. Steht
alles in 1. DV LuftVZO §4(6)(b)(I) bis (III).
http://www.luftrecht-online.de/regelwerke/pdf/1DVLuftVZO.pdf
Gültigkeitsdauer ist in Meinen Augen der Klasse 1 Termin (denn Du willst ja
wieder Klasse 1, stimmts?)

Grüsse
Andreas
Ingo Wolf
2005-08-15 16:38:57 UTC
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Post by Andreas Medlhammer
Post by 1***@onlinehome.de
Lt. 1. DV zur LuftVO gilt doch, dass die Untersuchung zum Medical um
90 Tage überzogen werden kann, ohne Nachteile zu bekommen.
Hier gilt aber dann vermutlich trotzdem als nächste Klasse 1 -
Untersuchung der Stichtag 10. September 2006, oder ?
Ab wann (Überziehung) muß denn die komplette Klasse 1 - Untersuchung
wieder in einem AMC durchgeführt werden ?
ich versteh Deine Frage nicht. Du gibtst Dir die Antwort ja selbst.
Steht alles in 1. DV LuftVZO §4(6)(b)(I) bis (III).
Das steht ab 90 Tage Überziehung mußt Du wieder ins AMC,
Eine Erstuntersuchung da ist ab 5 Jahren Überziehung nötig.
Marcus Merz
2005-08-16 20:39:37 UTC
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Hallo Ingo,
Post by Ingo Wolf
Das steht ab 90 Tage Überziehung mußt Du wieder ins AMC,
Eine Erstuntersuchung da ist ab 5 Jahren Überziehung nötig.
Hmm. Da (1. DV LuftVZO §4 (6) b) Klasse 1 (III) ) steht:
"Lässt der Inhaber einer Lizenz das flugmedizinische Tauglichkeitszeugnis
mehr als 90 Tage, jedoch weniger als zwei Jahre ruhen, muss zur Erneuerung
die vorgeschriebene flugmedizinische Tauglichkeitsuntersuchung durch ein
flugmedizinisches Zentrum durchgeführt werden."

Aber dann auch:
"Nach Ermessen der für die Erteilung der Lizenz zuständigen Stelle kann
diese Untersuchung auch von einem flugmedizinischen Sachverständigen
vorgenommen werden."

Nun bin ich verwirrt:
a) Was gilt denn eigentlich für Flugschüler bzw. Nicht-Lizenzinhaber?
b) Bedeutet 'flugmedizinischer Sachverständiger' etwas anderes als
'Fliegerarzt'?
und c) Wenn b) nicht zutrifft, wie wird dann entschieden, daß jemand diese
Untersuchung bei einem Fliegerarzt machen kann? Brief/Anruf beim RP?

Ich bin in der gleichen Situation: Klasse II (und im Moment auch I) ist im
Moment noch gültig, müßte aber in Kürze (Klasse I) verlängert werden. Auf
meine diesbezügliche Frage bekam ich vom Fliegerarzt (mit dem Verweis auf
den Unterschied zwischen Erstuntersuchung und Erneuerungsuntersuchung auf
dem Fragebogen der Untersuchung) bei der letzten Untersuchung die Auskunft,
ich könnte auch nach den 2 Jahren -also wenn die Klasse II Verlängerung
innerhalb der 45 Tagesfrist vor dem Ablauf der Gültigkeit Klasse II ansteht-
bei ihm wieder ein Medical Klasse I mit den Anforderungen der normalen
Klasse I Verlängerungsuntersuchungen machen lassen.

Im Moment brauche ich die Klasse I nämlich auch nicht, will aber auch nicht
in einem Jahr zu einem AMC müssen, weil sich vielleicht jemand geirrt hat.

Für einen aufklärenden Hinweis wäre ich daher auch dankbar.

Gruß,
Marcus Merz

--
http://www.helikopterfliegen.de
1***@onlinehome.de
2005-08-17 10:16:03 UTC
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Hallo Marcus,
Post by Marcus Merz
"Nach Ermessen der für die Erteilung der Lizenz zuständigen Stelle kann
diese Untersuchung auch von einem flugmedizinischen Sachverständigen
vorgenommen werden."
a) Was gilt denn eigentlich für Flugschüler bzw. Nicht-Lizenzinhaber?
Ich denke mal, es gilt hier gleiches. Du mußt Lizenz auf der eine
Seite und Gültigkeit des Medicals auf der anderen Seite betrachten.
Ein Medical kann abgelaufen, aber die Lizenz noch gültig sein.

Bsp.: PPL-A 5 Jahre Gültigkeit ab Ausstellung, bei IR(A) jährlicher
IFR-Check.
, aber das Medical für z.B. Klasse 2 (reicht ja für nichtgewerbliche
Sachen aus) bis zum 30. Lebensjahr 60 Monate, bis 50. Lebensjahr 24
Monate, danach nur noch 1 Jahr gültig. Klasse 1 bis 40 Jahre 1 Jahr
Gültigkeit, nach dem 40. Lebensjahr 6 Monate Gültigkeit.

Wie Du siehst, kannst Du noch eine gültige Lizenz haben, darfst die
Rechte aber u.U. nicht mehr ausüben, da das Medical abgelaufen ist.

Bzgl. Deiner Frage als Nicht-Lizenz-Inhaber......ist meines Erachtens
unerheblich, ob Lizenz vorliegt oder nicht......das Medical ist genau
altersmäßig solange gültig, wie es o.a. ist.
Ebenso dürfte es sich mit den Verlängerungsfristen halten, die ja
nicht unterscheiden, on eine Lizenz vorliegt oder nicht.
Post by Marcus Merz
b) Bedeutet 'flugmedizinischer Sachverständiger' etwas anderes als
'Fliegerarzt'?
Ich verstehe unter einem flugmedizinischen Sachverständigen auf
neuhochdeutsch (JAR-FCL) einen sog. AME (Aeromedical Examiner), also
jede fliegerärztliche Untersuchungsstelle, die entsprechend für die
gewünschte Medical-Klasse (1 oder 2) ausgestattet und dafür vom LBA
lizenziert ist.

Anders verhält es sich bei einem fliegerärztlichen Gutachter, kann
ein Fliegerarzt als AME sein, muss aber nicht.
(besonders bei speziellen Fachkenntnissen in der Regel nicht...Augen,
Urologie, etc. wirst Du mit Sicherheit an einen Spezialisten, der vom
LBA als Gutachter zertifiziert ist, geschickt)
Post by Marcus Merz
und c) Wenn b) nicht zutrifft, wie wird dann entschieden, daß jemand diese
Untersuchung bei einem Fliegerarzt machen kann? Brief/Anruf beim RP?
Gute Frage, hier ist von zuständige Stelle die Rede, und diese ist
gemäß Definiton IMMER das Luftfahrtbundesamt, Fachbereich 5 -
Flugmedizin - (sog. AMS - Bereich Flugmedizin des
Luftfahrtbundesamtes). Ich denke, auch bei Klasse 2, obwohl für die
Lizenzverlängerungen an sich die Landesluftfahrtbehörden zuständig
sind (zumindest für PPL-A, bei IR(A) schon wieder das LBA selbst)

Unterschieden wird also nach:

AMS
AMC
AME

in der Wertigkeit von oben nach unten.

Am besten mal deinen AME (Fleigerarzt) fragen, wie das abläuft,
entweder selbst mit LBA in Verbindung setzen un deine Freigabe für
einen AME zu erhalten, oder den AME selbst machen lassen. Keine Ahnung,
wie sowas abläuft.
Dein Fliegerarzt Deines Vertrauens hat mit Sicherheit eine Lösung ;-)
Post by Marcus Merz
Ich bin in der gleichen Situation: Klasse II (und im Moment auch I) ist im
Moment noch gültig, müßte aber in Kürze (Klasse I) verlängert werden. Auf
meine diesbezügliche Frage bekam ich vom Fliegerarzt (mit dem Verweis auf
den Unterschied zwischen Erstuntersuchung und Erneuerungsuntersuchung auf
dem Fragebogen der Untersuchung) bei der letzten Untersuchung die Auskunft,
ich könnte auch nach den 2 Jahren -also wenn die Klasse II Verlängerung
innerhalb der 45 Tagesfrist vor dem Ablauf der Gültigkeit Klasse II ansteht-
bei ihm wieder ein Medical Klasse I mit den Anforderungen der normalen
Klasse I Verlängerungsuntersuchungen machen lassen.
Wenn du Klasse 1 hast, warst Du ja schon bei einem AMC, andere dürfen
die Erstuntersuchung gar nicht machen. Der AME kann dann die
Verlängerungen Klasse 1 durchführen (und auch Klasse 2, beinhaltet
bei 1)

Dass das geht, ist mir neu-----eigentlich müsste hier ja das LBA
entscheiden, dass das auch nach einem Jahr Überziehung der Klasse 1
der AME selbst machen darf, wundert mich...


Vielleicht weiß jemand Näheres oder hat das schon mal durchgeführt.

Gruß
1***@onlinehome.de
2005-08-15 16:49:26 UTC
Permalink
Hallo Andreas,

alles klar, danke....den Link habe ich ...
so wie ich es verstehe, kann ich den Untersuchungstermin um 90 Tage
überziehen, innerhalb dieses Zeitraums wird das Medical dann erneuert,
nicht verlängert.
Was gibt's denn für einen Unterschied zwischen verlängert und
erneuert ?
Ich meine im Sinne des Untersuchungsaufwandes.....

Gruß





Steht
alles in 1. DV LuftVZO §4(6)(b)(I) bis (III).
http://www.luftrecht-online.de/regelwerke/pdf/1DVLuftVZO.pdf
Gültigkeitsdauer ist in Meinen Augen der Klasse 1 Termin (denn Du
willst ja
wieder Klasse 1, stimmts?)

Grüsse
Andreas
Winni
2005-08-24 19:52:21 UTC
Permalink
Hallo Andreas,

ich hatte meinen Fliegerdoktor nach JAR-Medical Klasse I gefragt, da
ich Klasse I nur in USA gemacht hatte. Er fragte, ob ich irgendwann
schon mal eine Untersuchung nach Klasse I hatte? Wenn ja, dann er
könne er diese erneuern, wenn nicht dann müsse ich ins AMC...

Weiß nicht, ob dir das hilft, aber ich habe diese Infos aus erster
Hand...

Gruß,
Winthir Brunnbauer

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