Hallo Marcus,
Post by Marcus Merz"Nach Ermessen der für die Erteilung der Lizenz zuständigen Stelle kann
diese Untersuchung auch von einem flugmedizinischen Sachverständigen
vorgenommen werden."
a) Was gilt denn eigentlich für Flugschüler bzw. Nicht-Lizenzinhaber?
Ich denke mal, es gilt hier gleiches. Du mußt Lizenz auf der eine
Seite und Gültigkeit des Medicals auf der anderen Seite betrachten.
Ein Medical kann abgelaufen, aber die Lizenz noch gültig sein.
Bsp.: PPL-A 5 Jahre Gültigkeit ab Ausstellung, bei IR(A) jährlicher
IFR-Check.
, aber das Medical für z.B. Klasse 2 (reicht ja für nichtgewerbliche
Sachen aus) bis zum 30. Lebensjahr 60 Monate, bis 50. Lebensjahr 24
Monate, danach nur noch 1 Jahr gültig. Klasse 1 bis 40 Jahre 1 Jahr
Gültigkeit, nach dem 40. Lebensjahr 6 Monate Gültigkeit.
Wie Du siehst, kannst Du noch eine gültige Lizenz haben, darfst die
Rechte aber u.U. nicht mehr ausüben, da das Medical abgelaufen ist.
Bzgl. Deiner Frage als Nicht-Lizenz-Inhaber......ist meines Erachtens
unerheblich, ob Lizenz vorliegt oder nicht......das Medical ist genau
altersmäßig solange gültig, wie es o.a. ist.
Ebenso dürfte es sich mit den Verlängerungsfristen halten, die ja
nicht unterscheiden, on eine Lizenz vorliegt oder nicht.
Post by Marcus Merzb) Bedeutet 'flugmedizinischer Sachverständiger' etwas anderes als
'Fliegerarzt'?
Ich verstehe unter einem flugmedizinischen Sachverständigen auf
neuhochdeutsch (JAR-FCL) einen sog. AME (Aeromedical Examiner), also
jede fliegerärztliche Untersuchungsstelle, die entsprechend für die
gewünschte Medical-Klasse (1 oder 2) ausgestattet und dafür vom LBA
lizenziert ist.
Anders verhält es sich bei einem fliegerärztlichen Gutachter, kann
ein Fliegerarzt als AME sein, muss aber nicht.
(besonders bei speziellen Fachkenntnissen in der Regel nicht...Augen,
Urologie, etc. wirst Du mit Sicherheit an einen Spezialisten, der vom
LBA als Gutachter zertifiziert ist, geschickt)
Post by Marcus Merzund c) Wenn b) nicht zutrifft, wie wird dann entschieden, daß jemand diese
Untersuchung bei einem Fliegerarzt machen kann? Brief/Anruf beim RP?
Gute Frage, hier ist von zuständige Stelle die Rede, und diese ist
gemäß Definiton IMMER das Luftfahrtbundesamt, Fachbereich 5 -
Flugmedizin - (sog. AMS - Bereich Flugmedizin des
Luftfahrtbundesamtes). Ich denke, auch bei Klasse 2, obwohl für die
Lizenzverlängerungen an sich die Landesluftfahrtbehörden zuständig
sind (zumindest für PPL-A, bei IR(A) schon wieder das LBA selbst)
Unterschieden wird also nach:
AMS
AMC
AME
in der Wertigkeit von oben nach unten.
Am besten mal deinen AME (Fleigerarzt) fragen, wie das abläuft,
entweder selbst mit LBA in Verbindung setzen un deine Freigabe für
einen AME zu erhalten, oder den AME selbst machen lassen. Keine Ahnung,
wie sowas abläuft.
Dein Fliegerarzt Deines Vertrauens hat mit Sicherheit eine Lösung ;-)
Post by Marcus MerzIch bin in der gleichen Situation: Klasse II (und im Moment auch I) ist im
Moment noch gültig, müßte aber in Kürze (Klasse I) verlängert werden. Auf
meine diesbezügliche Frage bekam ich vom Fliegerarzt (mit dem Verweis auf
den Unterschied zwischen Erstuntersuchung und Erneuerungsuntersuchung auf
dem Fragebogen der Untersuchung) bei der letzten Untersuchung die Auskunft,
ich könnte auch nach den 2 Jahren -also wenn die Klasse II Verlängerung
innerhalb der 45 Tagesfrist vor dem Ablauf der Gültigkeit Klasse II ansteht-
bei ihm wieder ein Medical Klasse I mit den Anforderungen der normalen
Klasse I Verlängerungsuntersuchungen machen lassen.
Wenn du Klasse 1 hast, warst Du ja schon bei einem AMC, andere dürfen
die Erstuntersuchung gar nicht machen. Der AME kann dann die
Verlängerungen Klasse 1 durchführen (und auch Klasse 2, beinhaltet
bei 1)
Dass das geht, ist mir neu-----eigentlich müsste hier ja das LBA
entscheiden, dass das auch nach einem Jahr Überziehung der Klasse 1
der AME selbst machen darf, wundert mich...
Vielleicht weiß jemand Näheres oder hat das schon mal durchgeführt.
Gruß