Thomas Jäschke
2004-07-12 09:13:35 UTC
Hallo zusammen,
weiß jemand, ob man bei der durchgängigen(!) Ausbildung für PPL-A nach
JAR-FCL mit SEP-Klassenberechtigung unbedingt ein zweites Muster noch
während der Ausbildung fliegen muss?
Bis jetzt habe ich ca. 30 Stunden der Ausbildung auf einer Katana DV20 (MTOW
730 kg) gemacht. Wenn ich nun die Ausbildung inkl. Prüfungsflug weiter auf
der Katana mache, bekomme ich dann am Ende die "normale" Klassenberechtigung
SEP bis 2000 kg, auch wenn ich immer nur ein Muster bis 730 kg MTOW geflogen
habe? Oder bekommt man dann eine gewichtsbeschränkte Klassenberechtigung,
wie das beim PPL-N nach dem ersten Modul der Fall ist?
Grüße
Thomas
weiß jemand, ob man bei der durchgängigen(!) Ausbildung für PPL-A nach
JAR-FCL mit SEP-Klassenberechtigung unbedingt ein zweites Muster noch
während der Ausbildung fliegen muss?
Bis jetzt habe ich ca. 30 Stunden der Ausbildung auf einer Katana DV20 (MTOW
730 kg) gemacht. Wenn ich nun die Ausbildung inkl. Prüfungsflug weiter auf
der Katana mache, bekomme ich dann am Ende die "normale" Klassenberechtigung
SEP bis 2000 kg, auch wenn ich immer nur ein Muster bis 730 kg MTOW geflogen
habe? Oder bekommt man dann eine gewichtsbeschränkte Klassenberechtigung,
wie das beim PPL-N nach dem ersten Modul der Fall ist?
Grüße
Thomas